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Mit der EU-Ökodesign-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1781, englisch Ecodesign for sustainable products regulation, kurz ESPR) verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nachhaltiger zu gestalten. Ein zentrales Instrument dieser Strategie ist der Digitale Produktpass (DPP), der künftig als digitale Ergänzung zum physischen Produkt dienen soll. Seine Aufgabe besteht darin, relevante Informationen über Materialien, Nachhaltigkeit, Reparaturfähigkeit und weitere Produkteigenschaften strukturiert bereitzustellen. Grundlage hierfür bilden die Anforderungen der ESPR und weiterer Verordnungen wie z.B. die Batterieverordnung (VO (EU) 2023/1542).
Auch wenn der Maschinen- und Anlagenbau zunächst nicht zu den priorisierten Produktgruppen der ersten Umsetzungswelle gehört, wird die Branche vom Digitalen Produktpass in vielfältiger Weise betroffen sein. Neben einer möglichen direkten Regulierung ergeben sich insbesondere Auswirkungen durch die Einbindung in Lieferketten sowie durch die Verwendung künftig DPP-pflichtiger Komponenten in den Endprodukten.
Der regulatorische Rahmen des Digitalen Produktpasses
Die ESPR stellt eine Rahmenverordnung dar und definiert zunächst allgemeine Anforderungen für nahezu alle physischen Produkte, die innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Die konkreten Anforderungen für einzelne Produktgruppen werden jedoch erst über sogenannte delegierte Rechtsakte festgelegt. Dadurch entsteht schrittweise eine produktgruppenspezifische Ausgestaltung der Anforderungen an Leistung, Ressourceneffizienz und Informationsbereitstellung.
Neben der Ökodesign-Verordnung existieren weitere Regelwerke, die ebenfalls digitale Produktpässe vorsehen. Dazu gehört insbesondere die Batterieverordnung, die ab Februar 2027 für bestimmte Batterietypen einen digitalen Batteriepass fordert. Für weitere Verordnungen wie z.B. Spielzeuge, Bauprodukte, Detergenzien und Fahrzeuge befindet sich der DPP ebenfalls bereits in Vorbereitung.
Darüber hinaus betrachtet die Europäische Kommission den Digitalen Produktpass als zukünftiges zentrales Instrument zur Bereitstellung und Offenlegung von Produktinformationen innerhalb der europäischen Produktgesetzgebung. Langfristig sollen zahlreiche Informations- und Dokumentationspflichten in diesem System zusammengeführt werden. Insbesondere für den im Herbst 2026 als Entwurf erwarteten European Product Act (EPA) wird aktuell (Stand Juli 2026) über eine deutlich weitergehende Einführung des DPP diskutiert.
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Was ist der Digitale Produktpass?
Der Digitale Produktpass ist ein strukturierter Datensatz, der Informationen über ein Produkt während seines gesamten Lebenszyklus verfügbar macht. Dazu gehören beispielsweise Angaben über Materialien, chemische Inhaltsstoffe, Reparaturmöglichkeiten, Ersatzteile oder Informationen zur fachgerechten Entsorgung. Die Daten können sowohl während der Herstellung als auch im Betrieb und am Ende des Produktlebens genutzt werden.
Der Zugang zum Digitalen Produktpass erfolgt am physischen Produkt über einen QR-Code, NFC-Tag oder vergleichbare Technologien.
Ziel des DPP ist es, Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu verbessern und gleichzeitig die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen zu unterstützen. Unterschiedliche Akteure wie Hersteller, Händler, Betreiber, Reparaturbetriebe, Entsorgungsunternehmen oder Behörden sollen jeweils Zugriff auf die für sie relevanten Informationen erhalten. Damit wird der Digitale Produktpass zu einem zentralen Informationsmedium entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Warum ist der Maschinen- und Anlagenbau vom DPP betroffen?
Für Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus ergeben sich grundsätzlich drei unterschiedliche Betroffenheitsszenarien.
Direkte Betroffenheit
Eine direkte Verpflichtung entsteht, sobald für eine bestimmte Produktgruppe ein delegierter Rechtsakt oder eine eigenständige Verordnung existiert, die einen Digitalen Produktpass vorschreibt. Die ersten Produktgruppen wurden bereits priorisiert. Weitere werden in den kommenden Jahren folgen. Hersteller und Inverkehrbringer sind dann für die Erstellung, Pflege und Bereitstellung der DPP-Daten verantwortlich.
Indirekte Betroffenheit durch Datenbereitstellung
Für den Maschinen- und Anlagenbau besitzt insbesondere die indirekte Betroffenheit eine hohe Relevanz. Produziert eine Maschine beispielsweise künftig regulierte Produkte wie Textilien oder andere DPP-pflichtige Erzeugnisse, können bestimmte Produktionsdaten erforderlich werden. Hierzu zählen beispielsweise Informationen zum Energieverbrauch oder zu Emissionen. Kunden könnten diese Daten benötigen, um die Anforderungen an ihre eigenen Digitalen Produktpässe erfüllen zu können. Dadurch wird die Bereitstellung entsprechender Informationen zunehmend zu einer Anforderung innerhalb der Lieferkette.
Betroffenheit durch regulierte Komponenten
Ein weiteres Szenario ergibt sich durch den Einsatz DPP-pflichtiger Komponenten innerhalb von Maschinen und Anlagen. Dazu zählen beispielsweise Batterien, Displays oder Elektromotoren. Künftig wird sich die Frage stellen, wie die Produktpässe dieser Komponenten innerhalb eines Gesamtsystems zugänglich gemacht werden müssen. Zwar sind hierzu derzeit noch nicht alle Details geklärt, dennoch zeigt sich bereits heute, dass die Transparenzanforderungen entlang der Lieferkette deutlich steigen werden.
Welche Informationen werden künftig im DPP bereitgestellt?
Die konkreten Inhalte des Digitalen Produktpasses werden produktgruppenspezifisch über delegierte Rechtsakte festgelegt. Grundsätzlich sollen Informationen bereitgestellt werden, die sowohl die Leistungsanforderungen als auch die Informationsanforderungen eines Produkts abbilden. Dazu können beispielsweise gehören:
Die Daten sollen jeweils auf die Eigenschaften der Produktgruppe sowie auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzergruppen zugeschnitten werden.
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Wie gestaltet sich der technische Aufbau des Digitalen Produktpasses?
Der Zugang zum Digitalen Produktpass erfolgt grundsätzlich produktbezogen. Über einen QR-Code, NFC-Tag oder vergleichbare Technologien gelangen Nutzer direkt zu den hinterlegten Informationen. Die Daten selbst werden dezentral gespeichert.
Aufgrund dieser Dezentralität des DPP-Systems ist jeder Inverkehrbringer bzw. Hersteller für die Umsetzung des Systems eigenständig verantwortlich, er kann diese Aufgabe aber an einen Dritt-Dienstleister (DPP-as-a-Service Provider) auslagern.
Zusätzlich sind ein europäisches DPP-Register sowie ein zentrales Webportal vorgesehen. Diese sollen insbesondere Behörden, Marktüberwachungsstellen und weiteren Akteuren den Zugriff auf Basisinformationen ermöglichen. Das DPP-Register wird im Juli 2026 in einer ersten Version zur Verfügung stehen und dann kontinuierlich weiter ausgebaut.
Von zentraler Bedeutung für die technische Umsetzung sind offene Standards und Interoperabilität. Ziel ist es, Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu vermeiden und einen reibungslosen Austausch von Informationen zwischen unterschiedlichen Systemen zu ermöglichen.
Ausgehend von der Ökodesign-Verordnung und der Batterieverordnung wurden durch CEN CENELEC 8 harmonisierte Standards für das technische DPP-System entwickelt. Die ersten 6 dieser Standards sind seit Ende Mai 2026 verfügbar und müssen nun in Software-Systemen für Digitale Produktpässe integriert werden – entweder durch den Inverkehrbringer selbst oder durch einen DPP-as-a-Service Provider.
Was sind Herausforderungen bei der Umsetzung des DPP im Maschinen- und Anlagenbau?
Die Einführung des Digitalen Produktpasses stellt Unternehmen vor zahlreiche organisatorische und technische Herausforderungen. Häufig liegen relevante Informationen in unterschiedlichen Systemen und Datenquellen vor. Datensilos, fehlende Schnittstellen und uneinheitliche Stammdaten erschweren eine strukturierte Bereitstellung der Informationen.
Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit Lieferanten an Bedeutung gewinnen. Viele erforderliche Daten können nur entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhoben werden. Unternehmen müssen deshalb frühzeitig die Voraussetzungen schaffen, um entsprechende Informationen verfügbar zu machen und standardisiert auszutauschen.
Neben technischen Fragestellungen sind auch organisatorische Veränderungen erforderlich. Mitarbeitende aus Konstruktion, Produktion, technischer Dokumentation, Service und Vertrieb müssen die zukünftigen Anforderungen verstehen und in ihre Prozesse integrieren. Der Aufbau entsprechender Kompetenzen wird daher ein wesentlicher Erfolgsfaktor sein.
Warum sollten Unternehmen bereits heute mit der Vorbereitung auf den DPP beginnen?
Auch wenn die konkrete Betroffenheit bestimmter Produktgruppen erst in den kommenden Jahren durch delegierte Rechtsakte konkretisiert wird, zeichnet sich bereits heute die grundsätzliche Richtung ab. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Datenstrukturen und Prozesse schrittweise weiterzuentwickeln.
Hierzu gehört insbesondere die Einführung einheitlicher Produktstrukturen, die Identifikation relevanter Datenquellen, die Bewertung bestehender IT-Systeme sowie die frühzeitige Einbindung von Lieferanten. Gleichzeitig empfiehlt sich die Analyse möglicher Schnittstellen und zukünftiger Integrationsmöglichkeiten. Dadurch lassen sich spätere Anpassungen deutlich effizienter gestalten.
Welche Chancen bietet der DPP über die reine Compliance hinaus?
Der Digitale Produktpass sollte nicht ausschließlich als regulatorische Verpflichtung verstanden werden. Vielmehr bietet er die Möglichkeit, bestehende Informations- und Serviceprozesse zu digitalisieren und weiterzuentwickeln.
Strukturierte Produktdaten können interne Abläufe verbessern und die Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhöhen. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten für Service, Wartung und Ersatzteilmanagement. Digitale Dokumentationen, zusätzliche Produktinformationen oder moderne Kommunikationswege können den Kundennutzen erhöhen und die Effizienz von After-Sales-Prozessen steigern. Und all diese freiwilligen Möglichkeiten stehen heute schon zur Verfügung, auch wenn die eigenen Produkte noch nicht direkt unter der Ökodesign-Verordnung reguliert sind.
Der Digitale Produktpass wird in den kommenden Jahren zu einem wesentlichen Bestandteil der europäischen Produktregulierung. Auch wenn viele konkrete Anforderungen noch ausstehen, ist bereits heute erkennbar, dass der Maschinen- und Anlagenbau sowohl direkt als auch indirekt von den zukünftigen Vorgaben betroffen sein wird.
Neben regulatorischen Anforderungen werden insbesondere die Bereitstellung von Daten entlang der Lieferkette sowie der Umgang mit DPP-pflichtigen Komponenten an Bedeutung gewinnen. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig damit beginnen, ihre Datenstrukturen, Prozesse und Systemlandschaften auf die kommenden Anforderungen auszurichten.
Wer den Digitalen Produktpass ausschließlich als zusätzliche Berichtspflicht betrachtet, greift zu kurz. Vielmehr bietet sich die Chance, Transparenz, Digitalisierung und Effizienz entlang des gesamten Produktlebenszyklus nachhaltig zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken – und das schon heute.
Verfasst am: 29.06.2026
Michael Trunzer ist Geschäftsführer und Mitgründer der 2021 gegründeten ECHO PRM GmbH – einer Software für den smarten Digitalen Produktpass. Zuvor sammelte er rund acht Jahre Erfahrung in Vertrieb und Produktmanagement im Maschinenbau. Er engagiert sich in diversen Arbeitsgruppen zum Digitalen Produktpass (u.a. im VDMA, VDA, CIRPASS2, BatteryPass) und ist Host des Podcasts „DPP Deep Dive – Wissen zum Digitalen Produktpass“.
E-Mail: michael.trunzer@echoprm.com
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