Kurzinformation

Die neue EN 60204-1:2018/A1:2025

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Die Änderung A1:2025 für die Norm über Elektrische Ausrüstung von Maschinen


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Die Norm EN 60204-1:2018 wurde aktualisiert. Hintergrund ist die Übernahme der internationalen Änderung AMD1:2021 zur IEC 60204-1:2016 in das europäische Normenwerk. CENELEC hat diese Änderung im Jahr 2024 übernommen und als A1:2025 in die europäische Norm eingearbeitet. Es handelt sich dabei nicht um eine vollständig neue Ausgabe der Norm sondern um eine Änderung A1:2025.der EN 60204-1:2018.

In unserer Kurzinformation geben wir einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Dokument.
 

Allgemeine Informationen zum Dokument

Die Änderung A1:2025 wurde am 4.4.2026 von CENELEC an die nationalen Normungsinstitute zur Veröffentlichung übergeben. Im deutschsprachigen Raum erfolgte dies jeweils als konsolidierte Fassung zusammen mit der “Grundnorm” EN 60204-1:2018 im Juni 2026 (DIN) bzw. August 2026 (Austrian Standards).

Gemäß der Angaben auf der Seite von CEN/CENELEC ist wie bei der Grundnorm eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt nach Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie vorgesehen. 

Was ändert sich mit der EN 60204-1:2018/A1:2025?

Im Vergleich zur EN 60204-1:2018 enthält die EN 60204-1:2018+A1:2025 nur wenige inhaltlich relevante Änderungen. Der überwiegende Teil der Anpassungen betrifft aktualisierte Normenverweise sowie redaktionelle Überarbeitungen. Auch die im Anhang ZA aufgeführten europäischen Normenreferenzen wurden entsprechend angepasst. 

Ein Großteil der textlichen Änderungen war in der europäischen Ausgabe der EN 60204-1:2018 bereits enthalten. Tatsächlich wurde hier vielmehr die internationale IEC 60204-1 an die bislang bestehenden europäischen Formulierungen angepasst. Für Anwender der europäischen Norm ergeben sich daher nur wenige fachlich relevante Neuerungen. 

Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend zusammengefasst: 
 

1. EMV – Verschiebung eines Absatzes in den Anhang H 

In Abschnitt 4.4.2 „Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)“ wurde ein Absatz in den informativen Anhang H.2 verschoben. Darin wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen die Anforderungen an Störfestigkeit und Störaussendung der elektrischen Ausrüstung als erfüllt angesehen werden können. 

Der betreffende Text war in der EN 60204-1:2018 an dieser Stelle gestrichen worden und ist nun im informativen Anhang H.2 wieder enthalten. Inhaltlich ergeben sich daraus keine neuen Anforderungen; die Hinweise wurden lediglich an eine andere Stelle innerhalb der Norm verlagert. 
 

2. Präzisierung der Anforderungen an den Schutzleiter 

In Abschnitt 8.2.1 wurde der letzte Aufzählungspunkt des ersten Absatzes sprachlich präzisiert. Aus der bisherigen Formulierung „leitfähige Teile der Maschine“ wurde „leitfähige Konstruktionsteile der Maschine, welche für den Schutzpotentialausgleich verwendet werden.“ 

Diese Änderung schafft eine klarere Abgrenzung hinsichtlich der leitfähigen Konstruktionsteile, die in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden. 
 

3. Maschinenrahmen als Bestandteil des Schutzleitersystems 

Ergänzend dazu wurde in Abschnitt 8.2.2 der Eintrag „leitfähige Konstruktionsteile der Maschine“ aus dem ersten Aufzählungspunkt des letzten Absatzes gestrichen. 

Die Änderungen in den Abschnitten 8.2.1 und 8.2.2 stehen in unmittelbarem Zusammenhang und können dahingehend interpretiert werden, dass leitfähige Konstruktionsteile – beispielsweise der Maschinenrahmen – künftig selbst Bestandteil des Schutzleitersystems sein dürfen. Bislang mussten diese Bauteile zwar an das Schutzleitersystem angeschlossen werden, durften jedoch nicht selbst als Teil des Schutzleitersystems dienen.

Werden Konstruktionsteile künftig als Schutzleiter verwendet, müssen sie selbstverständlich sämtliche Anforderungen erfüllen, die an Schutzleiter hinsichtlich Leitfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit gestellt werden. 
 

4. Korrektur der Prüfverweise für TN- und TT-Systeme 

In Abschnitt 18.2.3 „Prüfung 2 – Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz und der Eignung der zugeordneten Überstromschutzeinrichtung“ wurden die Verweise auf die Prüfverfahren korrigiert. 

Die Norm verweist nun eindeutig auf: 

  • Anhang A.1.4 für TN-Systeme und 
  • Anhang A.2.4 für TT-Systeme. 

Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Klarstellung; inhaltliche Änderungen der Prüfanforderungen ergeben sich daraus nicht.

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Verfasst am: 07.08.2026

Autor

Florian Mische
Fachreferent CE-Kennzeichnung und Safexpert. 10 Jahre Erfahrung als Elektrokonstrukteur (Planung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen, insbesondere Auslegung von Sicherheitssteuerungen nach EN ISO 13849-1, Verifikation mit Sistema, Erstellung von Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100, CE Koordinator), staatlich geprüfter Mechatronik-Techniker, zertifizierter Maschinensicherheitsexperte (national) TÜV Nord.

E-Mail:  florian.mische@ibf-solutions.com

 


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