Am 6.5.2019 wurde vom deutschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine deutsche Übersetzung angefertigt. Dadurch sind die zum Teil umfangreichen Änderungen gegenüber der Version 2.0 des Leitfadens nun auch in Deutsch erläutert. Die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen sind in unserem Fachbeitrag vom 21.8.2019 zusammengefasst.
Das Dokument enthält folgenden Hinweis:Die vorliegende deutsche Übersetzung ist geprüft durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), abgestimmt mit dem österreichischen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und dem schweizerischen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Zwei Hinweise im Vorwort des Leitfadens sind unserer Ansicht nach besonders wichtig:
Ausführliche Informationen zum Inhalt des Leitfadens finden Sie in diesem Fachbeitrag.
Verfasst am: 13.05.2019
Johannes Windeler-Frick, MSc ETH
Mitglied der Geschäftsleitung von IBF. Fachreferent CE-Kennzeichnung und Safexpert. Vorträge, Podcasts und Publikationen zu unterschiedlichen CE-Themen, insbesondere CE-Organisation und effizientes CE-Management. Leitung der Weiterentwicklung des Softwaresystems Safexpert. Studium der Elektrotechnik an der ETH Zürich (MSc) im Schwerpunkt Energietechnik sowie Vertiefung im Bereich von Werkzeugmaschinen.
E-Mail: johannes.windeler-frick@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com
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