Fachbeitrag

Update im Explosionsschutz: Die überarbeitete prEN 1127-1 im Überblick

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Neuerungen der EN 1127-1 für Konstrukteure und Betreiber


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Der Explosionsschutz ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitstechnik in der Industrie – insbesondere in Bereichen, in denen mit brennbaren Stoffen gearbeitet wird. Da kleine Ursachen meist sehr große Auswirkungen haben, erfordert der Explosionsschutz besondere Aufmerksamkeit.

Die Norm EN 1127-1 legt grundlegende Konzepte und Methoden zum Explosionsschutz in explosionsfähigen Atmosphären fest. Mit dem Entwurf prEN 1127-1:2025 wird die bisherige Ausgabe EN 1127-1:2019 überarbeitet. Die neue Norm beinhaltet zahlreiche technische und redaktionelle Anpassungen, die für den Explosionsschutz von zentraler Bedeutung sind.

Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, Erweiterungen und neuen Anforderungen des Normentwurfs von 2025 sowie deren praktische Relevanz.

 

Allgemeines zur EN ISO 1127-1

Die EN ISO 1127-1 (Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz - Teil 1: Grundlagen und Methodik) ist eine der am häufigsten genutzten Normen im Bereich Sicherheit von Maschinen, wenn es um Fragen des Explosionsschutzes geht.

Die aktuelle Normenausgabe aus dem Jahr 2019 wird derzeit grundlegend überarbeitet, der Normentwurf vom 1.8.2025 (welcher öffentlich kommentiert werden kann) gibt bereits einen Überblick über die geplanten Änderungen.

Wann können Anwender mit der finalen Ausgabe der neuen EN ISO 1127-1 rechnen?

Folgt der Prozess der Veröffentlichung einem ähnlichen Turnus wie bei der letzten Überarbeitung, so ist in etwa 2 Jahren mit der Veröffentlichung einer finalen Ausgabe der Norm zu rechnen. Der Entwurf zur ÖNORM EN ISO 1127-1 wurde am 1.8.2025 veröffentlicht, somit könnten Anwender im Sommer 2027 mit der finalen Ausgabe rechnen. Unklar ist jedoch, ob aufgrund des Inkrafttretens der neuen Maschinenverordnung dieser Prozess beschleunigt wird – unter Umständen ist so eine Veröffentlichung bereits Ende 2026 denkbar.
 

Soll die neue EN ISO 1127-1 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden?

Laut Angaben auf der Website des Herausgebers CEN wurde die Norm auf Basis von Mandaten zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sowie ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erstellt. Eine Veröffentlichung im jeweiligen EU-Amtsblatt wird jedoch frühestens nach Veröffentlichung der finalen Normenausgabe erfolgen.
 

Welche Rolle spielen die Inhalte der EN 1127-1 im iterativen Prozess zur Risikobewertung und Risikominderung?

Fachleute aus dem Maschinen- und Anlagenbau, die mit dem Prozess der Risikobewertung nach EN ISO 12100 vertraut sind, werden schnell die Parallelen erkennen. Das iterative Verfahren zur Risikobewertung und -minderung wurde unverändert aus der EN ISO 12100 und somit aus der gemeinsamen Grundlage ISO/Guide 51 übernommen und bietet somit ein vertrautes Vorgehen.

In Punkt 4.1 „Risikobewertung, Allgemeines“ der prEN 1127:2025 wird klar festgelegt, dass der Prozess der Risikobewertung für Geräte (dieser Begriff umfasst auch Maschinen) in Übereinstimmung mit EN ISO 12100 und für „nicht-elektrische Geräte“ nach der in EN 15198 genannten Methodik durchgeführt und dokumentiert werden muss, es sei denn, andere Normen sind besser geeignet. Dieser Verweis auf die EN ISO 12100 ist nicht neu, er ist jedoch wesentlich präziser und umfangreicher als in der Ausgabe von 2019.

In Punkt 4.1 sind auch die erhöhten Anforderungen an ein systematisches Vorgehen und eine lückenlose Dokumentation festgehalten. So wurde beispielsweise der Prozess der Risikoeinschätzung aus der EN ISO 12100 übernommen.

Abbildung 1: Risikoelement (aus ISO/ IEC Guide 51 – EN ISO 12100) für die Risikoanalyse

Behandelt die neue EN 1127-1 auch Themen speziell für Betreiber?

In der Einleitung wird angemerkt, dass diese Norm Betreibern von Geräten, Anwendern von Schutzsystemen und Komponenten als Leitfaden zur Bewertung des Explosionsrisikos am Arbeitsplatz (gemäß Richtlinie 1999/92/EG zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes) dienen kann.

Dazu zählen beispielsweise Abfüllanlagen, Tankstellen, Ölraffinerien, Aufbereitungsanlagen, chemische und pharmazeutische Produktionsstätten sowie Industrien, die erneuerbare Energiequellen mit niedrigem Kohlenstoffgehalt wie Wasserstoff, Ammoniak (NH₃) oder Methanol (CH₃OH) nutzen.

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Konkrete Neuerungen auf Basis des Normentwurfs

Auf Basis des Normentwurfs ist ersichtlich, dass die überarbeitete Ausgabe der EN 1127-1 von bisher 50 auf nunmehr 70 Seiten deutlich umfangreicher sein wird. Im Folgenden haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Neuerungen aus dem Entwurfsdokument zusammengefasst.
 

Neue Begriffsdefinitionen

Im Kapitel 3 „Begriffe“ wurden viele neue Begriffsdefinitionen aufgenommen, die die Verwendung dieser Norm erleichtern. Die beiden bisherigen Begriffserklärungen "normale" und "erhöhte Dichtheit" wurden um zahlreiche Terminologien rund um die Themen Risikoeinschätzung, -analyse, -bewertung sowie bestimmungsgemäßer Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung ergänzt.
 

Änderungen bei der Erkennung von Explosionsgefahren (Abschnitt 4.2)

In der prEN 1127-1:2025 wird im neuen Punkt 4.2.4.6 „Nebel“ das Thema „Nebel“ in explosionsfähigen Atmosphären behandelt. In der bisherigen Ausgabe findet sich dieser Punkt lediglich als kurze Anmerkung in Punkt 4.4.2.c. Der neu formulierte Punkt lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Bildung: Entzündbare Nebel entstehen häufig zusammen mit entzündbaren Dämpfen, beispielsweise bei der Freisetzung druckbeaufschlagter Flüssigkeiten.
    • Am Austrittspunkt verdampft ein Teil der Flüssigkeit durch Flash-Verdampfung und kühlt die Restflüssigkeit ab.
    • Durch die Abkühlung wird eine vollständige Verdampfung verhindert, sodass feine Flüssigkeitströpfchen (Aerosole) in der Luft zurückbleiben.
       
  • Eigenschaften: Das Verhalten kann dem von dichten oder neutral auftriebsfähigen Gasen ähneln. Tröpfchen können sich dabei verbinden und ausfallen, was als „Herausregnen“ bezeichnet wird. Aerosole haben zudem die Fähigkeit, Wärme aufzunehmen, zu verdampfen und dadurch die Gas- beziehungsweise Dampfwolke zu vergrößern. Die Sichtbarkeit dieser Wolken ist häufig durch Lichtstreuung oder durch die Kondensation der Umgebungsfeuchte gegeben. Dies lässt sich folgendermaßen darstellen:

Abbildung 2: Entstehung des Gefährdungsereignisses "Nebel"
 

  • Gefahrenaspekt: Standardmaßnahmen aus den Abschnitten 4.4, 5 und 6 der prEN 1127-1:2025 könnten unzureichend sein. Darüber hinaus können Nebel auch aus Flüssigkeiten mit hohem Flammpunkt entstehen, wenn diese unter Druck freigesetzt werden, wodurch die Klassifizierungen und Details der prEN 1127-1:2025 nicht mehr zutreffend sind. 
  • Weiterführende Informationen: Hier wird auf weitere technische Information in der Norm EN IEC 60079-10-1:2021, Anhang G, verwiesen.


Ebenfalls neu hinzugekommen ist Punkt 4.2.4.7 „Hybrides Gemisch“. Auch dieser Punkt findet sich bisher nur als kurze Anmerkung in Punkt 4.4.2.c. Als hybrides Gemisch wird eine Kombination aus entzündbarem Gas oder Dampf und brennbarem Staub oder brennbaren Schwebstoffen definiert.

Eine Besonderheit solcher Mischungen ist, dass sie sich anders verhalten können als ihre einzelnen Bestandteile, sei es Gas/Dampf oder Staub. Da das Auftreten hybrider Gemische stark branchenabhängig ist, sind allgemeingültige und detaillierte Anleitungen schwer zu erstellen.

In Bezug auf Normen sind insbesondere die EN IEC 60079-10-1:2021, Anhang I, mit Hinweisen zur Identifizierung hybrider Gemische, sowie die DIN/TS 31018-1 (für Gase) und DIN/TS 31018-2 (für Dämpfe) von Bedeutung. In diesen wird beschrieben, wie sicherheitsrelevante Parameter für den Explosionsschutz bestimmt werden.

Im Kapitel 4.3 „Erkennen von Zündgefahren“ bzw. 4.3.1 Allgemeines setzen sich die erhöhten Anforderungen an das systematische Vorgehen und der Dokumentation im Prozess der Risikobeurteilung fort. Zusammengefasst geht es hier im Wesentlichen um:

  • Eine systematische Analyse aller potenziellen Zündquellen, die mit einer explosionsfähigen Atmosphäre in Verbindung stehen könnten.
  • Die Berücksichtigung sowohl interner als auch externer Gefährdungen, einschließlich der Gefährdungen durch Betrieb, Wartung oder Störungen, ist erforderlich.
  • Die vollständige Bewertung der Zündgefahr jedes Geräts oder jeder Komponente unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen sowie möglicher Wechselwirkungen mit der Umgebung.
  • Die Ergebnisse dieser Bewertung dienen der Grundlage für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen sowie der Einstufung des Geräts in eine entsprechende Kategorie.

Beispiele für solche Geräte in deren Innerem sich entzündbare Stoffe befinden, sind u.a. Lüfter, Becherwerke, Pumpen, Verdichter, Klimaanlagen mit entzündbaren Kältemitteln, Industriesauger, Ventile, Gasmesser, Boiler, Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung oder Metallbearbeitung, sowie Geräte mit Wasserstoff oder Ammoniak.

Welche Bedeutung ergibt sich auf Basis von Abschnitt 4.2 für die Praxis?

Systematische Gefährdungsanalyse: Hersteller und Betreiber müssen alle potenziellen Zündquellen identifizieren, und zwar nicht nur im Normalbetrieb, sondern auch bei Wartung, Reinigung und bei Störungen. Dadurch wird die Sicherheit erhöht und unerwartete Risiken werden minimiert.

Ganzheitliche Betrachtung: Gemäß der Norm müssen sowohl die äußere Umgebung als auch das Innere eines Geräts auf explosionsfähige Atmosphären und Zündgefahren geprüft werden. Dies betrifft beispielsweise Lüfter, Pumpen oder Verdichter, die brennbare Stoffe enthalten.

Verantwortungsvolle Konstruktion: Konstrukteure müssen bereits in einem frühen Stadium bewerten, ob ein Gerät einen explosionsgefährdeten Bereich selbst erzeugt. Diese Erkenntnis hat Einfluss auf die Auswahl von Materialien, Dichtungen und Schutzmaßnahmen.

Kategorisierung und Konformität: Die Ergebnisse dieser Bewertung sind entscheidend für die Einstufung des Geräts gemäß der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU und deren Kategorien sowie für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Eine lückenhafte Analyse kann zu einer falschen Klassifizierung und zu rechtlichen Risiken führen.

Praxisnahe Umsetzung: Die Norm bietet klare Leitlinien, wie Zündgefahren erkannt und bewertet werden sollen. Das ist von Vorteil für die Dokumentation, Zertifizierung und Kommunikation mit Behörden und Prüfinstitutionen.
 

Ergänzungen beim Thema „Gefährdung durch mögliche Zündquellen (Abschnitt 5)

Bei „Gefährdungen durch mögliche Zündquellen“ wurde der neue Punkt 5.13.2 „Thermisches Durchgehen von Zellen und Batterien (Lithium)” eingefügt. Dies ist ein Thema, das in den bisherigen Ausgaben keine Beachtung gefunden hat. 

Thermisches Durchgehen bezeichnet einen gefährlichen Zustand bei Lithium-Batterien, bei dem durch interne oder externe Einflüsse (z. B. Kurzschluss, Überladung oder Erwärmung von außen) eine unkontrollierte Temperaturerhöhung in der Batterie entsteht. Dabei wird chemische Energie durch interne Kurzschlüsse freigesetzt, was zu einer schnellen Erwärmung und Zersetzung der Zellbestandteile führt. Zudem wird Verbrennungsenergie durch die Entzündung der dabei entstehenden Gase produziert.

Die Zersetzung ist exotherm und beschleunigt sich selbst, bis Temperaturen von 800 °C bis 1000 °C erreicht sind. Dabei entstehen entzündbare Gase (z. B. Kohlenwasserstoffe, CO, Wasserstoff) und feste Partikel (z. B. Aluminium, Kupfer), die explosionsartig freigesetzt werden können. Im Endeffekt kann eine Batteriezelle herausgeschleudert werden.


Änderungen im Prozess der Risikominderung (Abschnitt 6)

Bei den grundlegenden Prinzipien im Prozess der Risikominderung (Abschnitt 6.1, b) sind die Inhalte gleichgeblieben. Lediglich die Begrifflichkeit „Explosionsschutz durch konstruktive Maßnahmen“ wurde durch den Begriff „Schutz (tertiäre Schutzmaßnahmen)“ ersetzt.

Tertiäre Schutzmaßnahmen bezeichnen im Explosionsschutz Maßnahmen, die zum Einsatz kommen, wenn die Schutzmaßnahmen des primären und sekundären Explosionsschutzes nicht ausreichen. Beim tertiären Explosionsschutz werden daher die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränkt, beispielsweise durch eine explosionsdruckfeste Bauweise, Druckentlastung oder Explosionsunterdrückung.

Hinsichtlich des Ersatzes entzündbarer/brennbarer Stoffe (Abschnitt 6.2) durch nicht entzündbare/brennbare Stoffe oder Stoffe, die keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre mehr bilden können, gibt es nun eine klare Rangfolge. Dies war bisher nicht der Fall.

Die Menge des brennbaren Stoffs muss auf ein Minimum verringert werden, eine mengenbezogene Regelung kann beispielsweise mit folgenden Mitteln bewirkt werden:

a) Verringerung der Menge von entzündbaren Stoffen
b) Vermeidung oder Minimierung von Freisetzungen
c) Kontrolle der Freisetzung
d) Verhinderung der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre
e) Auffangen und Eindämmen von Freisetzungen

Die praktische Umsetzung dieser Punkte wird ab Punkt 6.2.1.3 mit einigen textlichen Änderungen beschrieben. Je nach Anlage können diese Änderungen individuelle Auswirkungen haben.
 

Zusätzliche Anforderungen an die Benutzerinformationen (Abschnitt 7)

Hier sind zwei neue Beispiele einer ATEX-Kennzeichnung abgebildet, die verdeutlichen, dass in der Benutzerinformation die Gerätegruppe und die Kategorie eindeutig festgelegt werden müssen. Zudem müssen die bestimmungsgemäße Verwendung und die Anwendungsgrenzen besonders berücksichtigt werden.


Zusammenhang zwischen der prEN 1127-1:2025 und den grundlegenden Anforderungen Maschinenverordnung (Anhang ZB)

In der Tabelle im Anhang ZB wird die Beziehung der prEN 1127-1 zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 dargestellt. Es ist ersichtlich, dass wesentlich mehr Punkte der Maschinenverordnung mit der prEN 1127-1 in Zusammenhang stehen als mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Dies ist ein klarer Vorteil für betroffene Maschinenhersteller.
 

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Fazit

Die Überarbeitung der Norm wird zu einer deutlichen Modernisierung und Erweiterung der Anforderungen an den Explosionsschutz führen. Zum einen wurde der Anwendungsbereich klarer gefasst und umfasst nun auch aktuelle Technologien und Stoffe, wie Lithium-Batterien, Wasserstoffsysteme und hybride Gemische.

Zudem sind Begriffe und Definitionen präziser gefasst und die Liste möglicher Zündquellen sowie die zugehörigen Schutzmaßnahmen wurden erweitert. Insgesamt sorgt die neue Version von 2025 für mehr Klarheit, Aktualität und Praxistauglichkeit, ohne den grundsätzlichen Charakter der Norm zu verändern. 


Verfasst am: 05.09.2025

Autor: Wolfgang Reich

Fachreferent CE-Kennzeichnung und Safexpert HTL Elektrotechnik, Schwerpunkt Energietechnik (Dipl.-HTL-Ing.),  20 Jahre Erfahrung im Bereich CE-Kennzeichnung, Maschinensicherheit, Umbau von Maschinen, Elektrotechnik und Explosionsschutz, 10 Jahre davon bei TÜV Austria und Intertek Deutschland GmbH. Vorsitzender der Meisterprüfungskommission in der Wirtschaftskammer Steiermark für Mechatronik (Automatisierungstechnik und Elektronik).

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