Nachfolgend beantworten wir einige Fragen, warum die Maschinenrichtlinie überarbeitet wurde, was der aktuelle Stand der Verhandlungen ist und was sich inhaltlich ändern wird. Bitte beachten Sie, dass die neue Maschinenverordnung noch nicht offiziell veröffentlicht ist.
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Am 15. Dezember 2022 erzielten die Verhandler des EU-Rates und des EU-Parlaments eine vorläufige politische Einigung über eine neue Maschinenverordnung. Diese wird die derzeitige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen.
Die bisherigen Verhandlungen haben als sogenannte "informelle Triloge" stattgefunden. Dies bedeutet, dass die offiziellen Beschlüsse, insbesondere im EU-Parlament noch ausständig sind. Bis die neue Verordnung tatsächlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, wird also noch etwas Zeit vergehen. Der Verhandlungsführer wird Ende Januar die Ergebnisse der Verhandlungen dem zuständigen Ausschuss präsentieren. Es ist davon auszugehen, dass die Abstimmung dann rasch auf die Tagesordnung genommen wird und noch im ersten Quartal 2023 die neue Maschinenverordnung offiziell beschlossen werden wird.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegt das Dokument noch nicht öffentlich vor. Die Entwürfe zur Maschinenverordnung sahen eine Stichtagsregelung vor, d.h., dass bis zu einem bestimmten Tag die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden ist und danach die neue Maschinenverordnung. Hersteller haben somit Zeit sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, müssen zum Stichtag aber die neuen Anforderungen erfüllen. Es ist davon auszugehen, dass sich an der Stichtagsregelung nichts geändert hat, obgleich viele Beobachter gehofft haben, dass eine tatsächliche Übergangsfrist eingeführt wird.
Das genaue Datum hängt vom offiziellen Veröffentlichungsdatum der Verordnung im Amtsblatt der EU ab, daher kann aktuell noch kein genaues Datum genannt werden. Es ist aber bekannt, dass sich die Verhandler darauf geeinigt haben, dass die neue Verordnung 42 Monate nach Inkrafttreten (= i.d.R. 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) anzuwenden ist. D.h. dass die neuen Anforderungen frühestens Mitte 2026 anzuwenden sind.
Die offiziellen Dokumente sind noch nicht verfügbar, daher formulieren wir diesen Abschnitt genauer aus, sobald klar ist, was sich tatsächlich ändert. Aus den unterschiedlichsten Entwurfsdokumenten ist aber bereits zu erkennen, dass sich die Verordnung insbesondere in den folgenden Punkten von der aktuellen Richtlinie 2006/42/EG unterscheiden wird:
Aktuell wird die Maschinensicherheit in Europa mit der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) geregelt. Durch die Festlegung der europäischen Anforderungen als Richtlinie hatten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Einhaltung der Ziele der Richtlinie. Dies führte aber auch zu unterschiedlichen Auslegungen und somit teilweise auch zu Rechtsunsicherheiten für Anwender der Richtlinie, wie z.B. Hersteller. Wenn diese ihre Maschinen oder Anlagen z.B. in unterschiedliche Länder der EU exportierten und dort von lokalen Behörden Details mitunter etwas unterschiedlich ausgelegt haben.
Mit dem Ziel den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wurde nun die Richtlinie durch eine Verordnung ersetzt. Diese muss in allen Mitgliedstaaten direkt angewendet werden. Dies bedeutet, dass unterschiedliche nationalen Auslegungen deutlich reduziert werden sollten und damit die Rechtsklarheit verbessert ist. Zudem soll auch der Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsakteure, wie z.B. Hersteller, geringer werden.
Wir haben bereits vor einiger Zeit mit Vorarbeiten begonnen, um unseren Kunden möglichst rasch nach Erscheinen der neuen Maschinenverordnung die Möglichkeit zu geben, Konformitätsbewertungsverfahren nach der neuen Verordnung durchzuführen. Dies ist insbesondere für sehr komplexe Projekte relevant, deren Datum des Inverkehrbringens später als Herbst 2026 ist.
Selbstredend können wir die Funktionen erst dann final definieren, wenn die offiziellen Dokumente verfügbar sind. Die Umsetzung der neuen Anforderungen in Safexpert hat oberste Priorität.
Verfasst am: 16.12.2022
Johannes Windeler-Frick, MSc ETH
Mitglied der Geschäftsleitung von IBF. Fachreferent CE-Kennzeichnung und Safexpert. Vorträge, Podcasts und Publikationen zu unterschiedlichen CE-Themen, insbesondere CE-Organisation und effizientes CE-Management. Leitung der Weiterentwicklung des Softwaresystems Safexpert. Studium der Elektrotechnik an der ETH Zürich (MSc) im Schwerpunkt Energietechnik sowie Vertiefung im Bereich von Werkzeugmaschinen.
E-Mail: johannes.windeler-frick@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com
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