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Nachfolgend beantworten wir einige Fragen, warum die Maschinenrichtlinie überarbeitet wurde, was der aktuelle Stand der Verhandlungen ist und was sich inhaltlich ändern wird. Bitte beachten Sie, dass die neue Maschinenverordnung noch nicht offiziell veröffentlicht ist.
Hinweis: Dieser Fachbeitrag wird daher laufend aktualisiert. Verpassen Sie keine wichtigen Updates und registrieren Sie sich jetzt zu unserem kostenlosen Newsletter, dem CE-InfoService.Letzte Aktualisierung: 06.06.2023
Am 18.4.2023 wurde die neue Maschinenverordnung im EU-Parlament mit einer großen Mehrheit angenommen, am 22.5. hat auch der Europäische Rat seine endgültige Zustimmung gegeben. Ausstehend ist jetzt noch die Unterschrift der EU-Rats- und Parlamentspräsidenten, als Veröffentlichungstermin im EU-Amtsblatt wurde nach neuesten Informationen Anfang Juli 2023 genannt. Eine finale Version der Verordnung wird aller Voraussicht nach bereits vor der Veröffentlichung verfügbar sein.
Die Entwürfe zur Maschinenverordnung sehen eine Stichtagsregelung vor, d.h., dass bis zu einem bestimmten Tag die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden ist und danach die neue Maschinenverordnung. Hersteller haben somit Zeit sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, müssen zum Stichtag aber die neuen Anforderungen erfüllen. Es ist davon auszugehen, dass sich an der Stichtagsregelung nichts geändert hat, obgleich viele Beobachter gehofft haben, dass eine tatsächliche Übergangsfrist eingeführt wird.
Das genaue Datum hängt vom offiziellen Veröffentlichungsdatum der Verordnung im Amtsblatt der EU ab, daher kann aktuell noch kein genaues Datum genannt werden. Es ist aber bekannt, dass sich die Verhandler darauf geeinigt haben, dass die neue Verordnung 42 Monate nach Inkrafttreten (= i.d.R. 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) anzuwenden ist. D.h. dass die neuen Anforderungen ab Anfang 2027 anzuwenden sind. Mit den neuen Anforderungen müssen sich Unternehmen aber bereits vor dem Stichtag beschäftigen, da ab dem Stichtag die Konformitätserklärung, techische Unterlagen, etc. bereits entsprechend der neuen Verordung erstellt sein müssen.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen nur ein grober Überblick über einige der inhaltlichen Änderungen sind. Alle Änderungen im Detail anzuführen würde den Rahmen eines Fachbeitrages sprengen.
Aktuell wird die Maschinensicherheit in Europa mit der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) geregelt. Durch die Festlegung der europäischen Anforderungen als Richtlinie hatten die Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität bei der Einhaltung der Ziele der Richtlinie. Dies führte aber auch zu unterschiedlichen Auslegungen und somit teilweise auch zu Rechtsunsicherheiten für Anwender der Richtlinie, wie z.B. Hersteller. Wenn diese ihre Maschinen oder Anlagen z.B. in unterschiedliche Länder der EU exportierten und dort von lokalen Behörden Details mitunter etwas unterschiedlich ausgelegt wurden.
Mit dem Ziel den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wurde nun die Richtlinie durch eine Verordnung ersetzt. Diese muss in allen Mitgliedstaaten direkt angewendet werden. Dies bedeutet, dass unterschiedliche nationale Auslegungen deutlich reduziert werden sollten und damit die Rechtsklarheit verbessert ist. Zudem soll auch der Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsakteure, wie z.B. Hersteller, geringer werden.
Wir haben bereits vor einiger Zeit mit Vorarbeiten begonnen, um unseren Kunden möglichst rasch nach Erscheinen der neuen Maschinenverordnung die Möglichkeit zu geben, Konformitätsbewertungsverfahren nach der neuen Verordnung durchzuführen. Dies ist insbesondere für sehr komplexe Projekte relevant, deren Datum des Inverkehrbringens später als Anfang 2027 ist.
Selbstredend können wir die Funktionen erst dann final definieren, wenn die offiziellen Dokumente verfügbar sind. Die Umsetzung der neuen Anforderungen in Safexpert hat oberste Priorität.
Nach der erfolgreichen Abstimmung im EU-Parlament liegen nun auch erstmals offizielle Überstzungen des Abstimmungstexts vor. Zur deutschen Sprachfassung dieser sogenannten "Legislativen Entschließung (...) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte" gelangen Sie über folgenden Link:
Maschinenprodukte: Legislative Entschließung vom 18. April 2023
Verfasst am: 06.06.2023 (letzte Änderung)
Johannes Windeler-Frick, MSc ETH
Mitglied der Geschäftsleitung von IBF. Fachreferent CE-Kennzeichnung und Safexpert. Vorträge, Podcasts und Publikationen zu unterschiedlichen CE-Themen, insbesondere CE-Organisation und effizientes CE-Management. Leitung der Weiterentwicklung des Softwaresystems Safexpert. Studium der Elektrotechnik an der ETH Zürich (MSc) im Schwerpunkt Energietechnik sowie Vertiefung im Bereich von Werkzeugmaschinen.
E-Mail: johannes.windeler-frick@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com
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