Kurzinformation

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

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News zum künftigen Guide für die Maschinenverordnung


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Der Leitfaden für die Anwendung der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 nimmt zunehmend Gestalt an: Nachdem Anfang 2025 mit der Erarbeitung des künftigen Begleitdokuments begonnen wurde, liegen nun erste Kapitelentwürfe zu ausgewählten Anforderungen der Maschinenverordnung vor. Diese geben bereits konkrete Einblicke in die künftige Auslegung der neuen gesetzlichen Anforderungen. In dieser Kurzinformation informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Arbeiten, die ersten Entwurfsdokumente und den geplanten Veröffentlichungstermin des vollständigen Leitfadens.

Hinweis: Dieser Beitrag wird daher laufend aktualisiert. Verpassen Sie keine wichtigen Updates und registrieren Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter, dem CE-InfoService.

Was ist der aktuelle Stand?

Die erste Sitzung der Redaktionsgruppe für den neuen Leitfaden fand am 28. Januar 2025 statt. Die Erarbeitung erfolgt im Rahmen einer Hauptredaktionsgruppe und fünf themenspezifischer Untergruppen, die sich unter anderem mit funktionaler Sicherheit, autonomen mobilen Maschinen, Cybersicherheit und digitaler Dokumentation beschäftigen.

Nachdem sich der ursprünglich vorgesehene Zeitplan verzögert hatte, liegen inzwischen erste ausgearbeitete Kapitelentwürfe vor. Die uns vorliegenden Dokumente tragen den Bearbeitungsstand vom 18. Oktober 2026 und betreffen vier Themenbereiche:

  • Schutz gegen Korrumpierung und Sicherheit von Steuerungen
  • Sitz- und Rückhaltesysteme
  • Vibrationen
  • Schutz vor dem Kontakt mit stromführenden Freileitungen

Die Entwürfe enthalten konkrete Erläuterungen zu den jeweiligen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus Anhang III der Maschinenverordnung. Sie orientieren sich dabei teilweise an der bestehenden Struktur und Nummerierung des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Ausgabe 2.3).

Wichtig: Bei den Dokumenten handelt es sich noch nicht um den vollständig veröffentlichten, endgültigen Leitfaden zur Maschinenverordnung. Bis zu seiner offiziellen Veröffentlichung können sich Inhalte noch ändern.
 

Wann kommt der neue Leitfaden für die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Nach bisherigen Informationen der EU-Kommission soll der neue Leitfaden zur Maschinenverordnung im vierten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Ein konkreter Veröffentlichungstermin ist bislang nicht bekannt.

Inzwischen gibt es jedoch erste Fortschritte: Mit Stand vom 18. Oktober 2026 liegen bereits ausgearbeitete Entwürfe zu ausgewählten Kapiteln vor. Diese behandeln unter anderem den Schutz gegen Korrumpierung (Cybersecurity), Rückhaltesysteme, Vibrationen sowie den Schutz vor stromführenden Freileitungen.

Die Entwürfe geben erste Einblicke in die künftige Auslegung der Anforderungen der Maschinenverordnung. Bis zur Veröffentlichung des vollständigen Leitfadens können sich die Inhalte jedoch noch ändern.
 

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Was ändert sich am Inhalt des Leitfadens?

In ihrem Aufruf zur Mitarbeit vom 26.3.2025 wurden erste Details hinsichtlich der Organisationsstruktur veröffentlicht und auf welchen Fokus sich diese sog. Untergruppen spezialisieren sollen: 

Gruppe A befasst sich unter anderem mit der Überprüfung der Eignung des aktuellen Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie im Hinblick auf die in der MVO geänderten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (Essential health and safety requirements – EHSRs), dem Thema "Wesentliche Veränderung" sowie maschinenspezifischen Bestimmungen des New Legislative Framework.

Gruppe B legt den Fokus auf Funktionale Sicherheit und befasst sich mit den Themen KI-gestützte Sicherheitsfunktionen sowie Software als Sicherheitskomponente. 

In Gruppe C werden die Themen autonome mobile Maschinen, Risiko des Kontakts mit Hochspannungsleitungen (Overhead lines - OHL) sowie Sitz- und Rückhaltesysteme (z.B. Sicherheitsgurte) behandelt.

Gruppe D befasst sich mit dem in der MVO neu aufgenommenen Thema Cybersecurity und der neuen Anforderung "Schutz gegen Korrumpierung". Auch hier sind Überschneidungen mit einer weiteren EU-Vorschrift, nämlich dem neuen Cyber Resilience Act, zu erwarten. Diese Anforderung soll im Rahmen der neuen Norm prEN 50742 technisch konkretisiert werden.

Gruppe E ist abschließend für digitale Betriebsanleitungen und Dokumentation (z.B. die Konformitätserklärung) zuständig.

In der Sitzung der Expert Group on Machinery im April 2026 wurde festgelegt, dass die Themen Cybersicherheit und KI im neuen Leitfaden im Mittelpunkt stehen sollen. Nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen (NRMM) wurden dagegen als zweitrangig eingestuft. Außerdem wurde angeregt, auf die Aufnahme von Normenverweisen zu Typ-C-Normen zu verzichten, um eine übermäßige Detailtiefe (und somit auch den Aktualisierungsaufwand) zu vermeiden. Der neue Leitfaden soll sich daher ausschließlich auf Typ-A- und Typ-B-Normen beschränken.

 

Welche Inhalte behandeln die ersten Entwürfe?

Nachfolgend finden Sie eine kompakte Zusammenfassung sowie den Link zum Download der am 19.10.2026 veröffentlichten Entwurfsdokumente zum MVO-Leitfaden. Da es sich um drafts handelt, können sich bis zur finalen Veröffentlichung noch Änderungen ergeben!
 

1. Schutz gegen Korrumpierung und Cybersicherheit

Dieses Entwurfsdokument betrifft die neue Anforderung “Schutz gegen Korrumpierung” gemäß Anhang III, Abschnitt 1.1.9 sowie die ergänzenden Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen gemäß Abschnitt 1.2.1 (Buchstaben a und f).

Der Entwurf konkretisiert insbesondere, wie Maschinenhersteller sicherheitsrelevante Software, Daten und Schnittstellen vor unbeabsichtigten oder vorsätzlichen Manipulationen schützen sollen.

Dabei werden unter anderem folgende Aspekte behandelt:

  • Berücksichtigung von Cyberbedrohungen bei der Risikobeurteilung
  • Schutz sicherheitsrelevanter Software, Daten und Kommunikationsschnittstellen
  • Identifizierbarkeit der installierten sicherheitsrelevanten Software
  • Nachvollziehbarkeit von Eingriffen und Softwareänderungen
  • Anforderungen an die Aufzeichnung von Änderungen an sicherheitsrelevanter Software

Der Entwurf erläutert zudem die Anforderung aus Anhang III, Abschnitt 1.2.1 Buchstabe f, wonach Aufzeichnungen über sicherheitsrelevante Eingriffe und Änderungen an der Software für fünf Jahre nach ihrer Erstellung aufzubewahren sind.
 

2. Sitz- und Rückhaltesysteme

Der Entwurf zu Anhang III, Abschnitt 3.2.2 erläutert die Anforderungen an Rückhaltesysteme für Personen auf mobilen Maschinen, insbesondere bei Kipp- oder Überschlagrisiken.

Ein Schwerpunkt liegt auf der neuen Anforderung, dass bei einem erheblichen Kipp- oder Überschlagrisiko eine kraftbetriebene Fahrbewegung verhindert werden muss, solange das erforderliche Rückhaltesystem nicht verwendet wird.

Der Entwurf enthält außerdem Erläuterungen zu:

  • der Bewertung erheblicher Kipp- und Überschlagrisiken,
  • der sicherheitsbezogenen Funktion zur Verhinderung der Fahrbewegung,
  • dem sicheren Verhalten bei einem Lösen des Rückhaltesystems während der Fahrt,
  • optischen und akustischen Warnsignalen sowie
  • ergonomischen Anforderungen und möglichen Ausnahmen.
     

3. Vibrationen

Ein weiterer Entwurf befasst sich mit den Anforderungen an Vibrationen gemäß Anhang III, Abschnitte 1.5.9, 2.2.1.1 und 3.6.3.1.

Neben der grundsätzlichen Reduzierung vibrationsbedingter Risiken werden insbesondere die Ermittlung und Angabe von Vibrationsemissionen erläutert.

Ein Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen zur Angabe wiederholter Stoßvibrationen, die sowohl bei handgehaltenen bzw. handgeführten als auch bei mobilen Maschinen relevant sein können.

Der Entwurf behandelt unter anderem geeignete Messverfahren, repräsentative Betriebsbedingungen, Messunsicherheiten und die erforderlichen Angaben in den Betriebsanleitungen.
 

4. Schutz vor stromführenden Freileitungen

Der Entwurf zu Anhang III, Abschnitt 3.5.4 behandelt eine neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung für mobile Maschinen, bei denen aufgrund ihrer Höhe die Gefahr eines Kontakts mit stromführenden Freileitungen oder eines elektrischen Lichtbogens besteht.

Der Entwurf erläutert unter anderem, welche mobilen Maschinen und Einsatzbedingungen von der Anforderung betroffen sind und wie die maximal erreichbare Maschinenhöhe zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus werden mögliche konstruktive und technische Schutzmaßnahmen, geeignete Warn- und Informationseinrichtungen sowie erforderliche Hinweise in der Betriebsanleitung beschrieben.

Der Entwurf empfiehlt, die Anforderung grundsätzlich bei Maschinen mit einer maximal erreichbaren Höhe von mehr als vier Metern zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich jedoch um einen Orientierungswert aus dem Leitfadenentwurf und nicht um einen gesetzlich festgelegten Grenzwert. Für Maschinen auf elektrifizierten Eisenbahnen ist dieser Orientierungswert ausdrücklich nicht vorgesehen.
 

Behandelt der aktuelle Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie bereits die Maschinenverordnung?

Nach der Veröffentlichung der Maschinenverordnung im Juni 2023 im EU-Amtsblatt wurde eine Überarbeitung der Version 2.2 des Leitfadens zur MRL auf den Weg gebracht, um bereits frühzeitig Änderungen in Bezug auf die Form der Betriebsanleitung zu kommunizieren. 

Daher umfasst die Version 2.3 des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie bereits die geänderten Abschnitte § 255 (Form der Betriebsanleitung), § 261 (Aufnahme der EG-Konformitätserklärung in die Betriebsanleitung, § 264 (Montage, Aufbau und Anschluss), § 382 (Die EG-Konformitätserklärung für eine Maschine), § 384 (Die Einbauerklärung für eine unvollständige Maschine) sowie § 390 (Montageanleitung für eine unvollständige Maschine). Für diese Abschnitte bedeutet die Einhaltung der Bestimmungen der Maschinenverordnung bzgl. des neuen Formats der Dokumente ebenso eine Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Maschinenrichtlinie.

Details hierzu finden Sie in unserem Beitrag zur neuen Version 2.3 des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie. 
 

Sind die Inhalte des Leitfadens verbindlich anzuwenden?

Der künftige Leitfaden zur Maschinenverordnung sowie weitere Guides spielen in der Interpretation der gesetzlichen Vorgaben der MVO eine wichtige Rolle und sind in der Praxis wertvolle Wissensquellen – diese Begleitdokumente der EU-Kommission haben jedoch keinen Gesetzescharakter wie EU-Verordnungen oder -Richtlinien!

Details zu diesem Thema finden Sie in unserem Fachbeitrag zum Thema "rechtliche Bedeutung des Blue Guide und anderen Leitfäden".
 

Wie unterstützt Safexpert, die CE-Software, bei der Anwendung der Inhalte des Leitfadens zur Maschinenverordnung?

Sobald die EU-Kommission eine finale Ausgabe des Leitfadens veröffentlicht, werden wir den PDF-Volltext als Datensatz am Live Server bereitstellen sowie die einzelnen Inhalte des Guides zeitnah für die Safexpert Knowledge Base aufbereiten.
 


Verfasst am: 20.10.2026 (letzte Aktualisierung)

Autor: Daniel Zacek-Gebele

Produktmanager bei IBF für Zusatzprodukte sowie Datenmanager für die Aktualisierung der Normendaten am Safexpert Live Server. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Passau (BSc) und Stuttgart (MSc) im Schwerpunkt International Business and Economics.

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