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Derzeit sind mehr als 800 harmonisierte Normen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Amtsblatt der Europäischen Union aufgeführt. Diese technischen Normen gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz für die Benutzer von Maschinen und andere Personen, die den Maschinen ausgesetzt sind.
Durch die Listung als harmonisierte Norm gilt für diese Normen die Konformitätsvermutung. Das bedeutet, Anwender dieser Dokumente können davon ausgehen, dass die in den Normen beschriebenen Lösungen und Maßnahmen geeignet sind, die rechtlichen Anforderungen der Richtlinie, wofür sie von den europäischen Normungsorganisationen CEN/CENELEC im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet wurden, zu erfüllen. Durch die Neuveröffentlichung der Maschinenverordnung im Juni 2023 wurde auch der Bedarf nach harmonisierten Normen konkretisiert. Darum geht es in dieser Kurzinformation.
Geänderte Anforderungen im Zuge der Maschinenverordnung
Die meisten rechtlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie finden sich auch in der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wieder. Im Zuge der Überarbeitung haben sich jedoch auch geänderte bzw. gänzlich neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (kurz: EHSRs, essential health and safety requirements) ergeben, wie z. B. „Schutz gegen Korrumpierung“ (Anhang III, 1.1.9) oder „Risiko des Kontakts mit stromführenden Freileitungen“ (Anhang III, 3.5.4.), so dass harmonisierte Normen zumindest überprüft und ggf. an die neuen Anforderungen der Verordnung angepasst werden müssen. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der neuen Rechtsvorschrift 2023/1230 finden Sie in unserem Fachbeitrag zur neuen Maschinenverordnung.
Seminarhinweis
Umstieg auf die neue Maschinenverordnung
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Bereits im ersten Entwurf der neuen Maschinenverordnung 2021, der zur öffentlichen Kommentierung veröffentlicht wurde, wurde das Thema harmonisierte Normen kommuniziert. In einem Positionspapier haben CEN/CENELEC auf die Schwierigkeit hingewiesen, innerhalb der von der EU-Kommission gesetzten Frist bis zum Anwendungsbeginn (30 Monate) alle harmonisierten Normen an die neuen Anforderungen anzupassen. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch eine Verlängerung der Frist von 30 auf 36 Monate vorgeschlagen, die jedoch bei der endgültigen Veröffentlichung der Verordnung im Juni 2023 nicht berücksichtigt wurde.
Konformitätsvermutung nach Maschinenrichtlinie = Konformitätsvermutung nach Maschinenverordnung?
Ende 2023 nahm die geplante Anpassung der harmonisierten Normen eine neue Wendung: Statt alle bestehenden harmonisierten Normen vor dem Anwendungsbeginn der MVO vollständig zu überarbeiten, wird als Zwischenlösung eine Übernahme eines Großteils der bestehenden Normen in die Normenliste zur Maschinenverordnung verfolgt. Soweit bestehende Normen die entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der MVO bereits abdecken, können sie dadurch auch unter der neuen Verordnung eine Konformitätsvermutung auslösen.1 Neu hinzugekommene Anforderungen können diese Dokumente ohne Überarbeitung hingegen nicht abdecken. Bei entsprechenden Lücken kann die Veröffentlichung der Normenfundstellen daher mit Einschränkungen der Vermutungswirkung erfolgen.2 Diese Form der Veröffentlichung hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt, wenn z.B. einzelne Normenabschnitte von der Vermutungswirkung ausgenommen werden.
Nach Angaben von CEN und CENELEC erfolgt die Überprüfung im Rahmen einer sogenannten ‚Gap-Analyse‘. Die einzelnen technischen Komitees, welche mit der Erstellung harmonisierter Normen nach Maschinenverordnung beauftragt wurden, sollen so die Änderungen in den EHSRs für ihre Normen überprüfen und im Rahmen eines von der Kommission festgelegten Zeitrahmens einbringen.3Nach aktueller Auskunft der EU-Kommission soll der Großteil der derzeit unter der Maschinenrichtlinie im EU-Amtsblatt gelisteten harmonisierten Normen im vierten Quartal 2026 auch unter der Maschinenverordnung zitiert werden. Soweit diese Normen die entsprechenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der MVO abdecken, können sie damit auch unter der neuen Verordnung eine Konformitätsvermutung auslösen. Bei bestehenden Lücken können Einschränkungen der Vermutungswirkung erforderlich sein.Im Rahmen der Gap-Analyse wurden inzwischen mehr als 600 der rund 800 harmonisierten Normen untersucht. Die Analyse der noch ausstehenden Normen soll nach dem zuletzt kommunizierten Zeitplan bis zum dritten Quartal 2026 abgeschlossen werden.4
Neben dem Auftrag zur Überprüfung umfasst der Normungsauftrag auch die planmäßige Revision bestehender Normen. Im Zuge dieser Überarbeitung sollen die technischen Komitees neben den EHSRs nach Maschinenrichtlinie auch die Anforderungen der Maschinenverordnung berücksichtigen. Bei neuen harmonisierten Normen speziell für die neuen Anforderungen der Maschinenverordnung ist der Zeitplan dagegen enger. Nach Auskunft der EU-Kommission vom August 2026 waren ihr zu diesem Zeitpunkt insbesondere für die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit Cybersecurity und künstlicher Intelligenz noch keine entsprechenden harmonisierten Normen von den europäischen Normungsorganisationen vorgelegt worden.
Neuveröffentlichungen Europäischer Normen, die in der Übergangsphase vor dem 20. Januar 2027 sowohl die Maschinenrichtlinie als auch die Maschinenverordnung unterstützen sollen, müssen die Anforderungen beider Regelwerke berücksichtigen. Diese Dokumente werden voraussichtlich neben dem bisherigen Anhang ZA (Verweis einer Europäischen Norm auf die abzudeckenden EHSRs der Richtlinie 2006/42/EG) auch einen Anhang ZB für die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 enthalten. Dieser doppelte Anhang dürfte den Normenanwendern noch aus der letzten Revision der Maschinenrichtlinie 98/37/EG bekannt sein.
Normungsauftrag der Kommission an CEN/CENELEC
Die Europäische Kommission hat am 20.1.2025 den finalen Normungsauftrag veröffentlicht. Dieser an CEN/CENELEC gerichtete Beschluss soll künftige Mandate zur Erstellung harmonisierter Normen (hEN) nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abdecken.
Übergeordnetes Ziel des Normungsauftrages ist die Anknüpfung an das bisherige Mandat zur Erstellung harmonisierter Normen nach der Maschinenrichtlinie. So sollen solche Normen künftig auch nach der Maschinenverordnung ein hohes Schutzniveau für Sicherheit und Gesundheit gewährleisten. Dabei geht der Normungsauftrag auch explizit auf Schnittstellen zu anderen Regelwerken ein:
Zur Erfüllung des Normungsauftrags sollen CEN und CENELEC harmonisierte Normen entsprechend den abzudeckenden Anforderungen der MVO erstellen. Dabei ist, wie oben dargestellt, zu berücksichtigen, inwieweit diese Normen die mit der MVO neu eingeführten EHSRs oder bereits in der Maschinenrichtlinie festgelegte Anforderungen erfüllen sollen.
Der detaillierte Anhang des Normungsauftrags, der alle zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen der MVO auflistet, ist daher in zwei Gruppen unterteilt:
Anhang I konzentriert sich auf die mit der MVO neu hinzugekommenen Produktkategorien bzw. Technologiefelder, deren Sicherheitsziele durch NEUE harmonisierte Normen abgedeckt werden sollen. Für diese prioritären Normungsvorhaben sah der Normungsauftrag in Phase 1 ursprünglich eine Verabschiedung durch CEN bzw. CENELEC bis spätestens 20. Januar 2026 vor. Dieser Zeitplan konnte jedoch nicht für alle Normungsvorhaben eingehalten werden:
Anhang II listet die seit der MRL bestehenden Produktkategorien bzw. Technologiefelder auf, deren Sicherheitsziele durch eine Überarbeitung BESTEHENDER harmonisierter Normen erreicht werden, die bereits die Konformitätsvermutung nach der MRL im Rahmen des Durchführungsbeschlusses 2023/1586 erfüllen. Auch für die Bestätigung bestehender Normen bzw. die Verabschiedung entsprechender Nachfolgenormen sah Phase 1 des Normungsauftrags ursprünglich den 20. Januar 2026 als Frist vor.
Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen
Unser 2-tägiges Seminar Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen behandelt Anforderungen an die sichere Konstruktion – sowohl nach Maschinenrichtline 2006/42/EG als auch nach der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Ausblick
Der Normungsauftrag der EU-Kommission wurde am 20. Januar 2025 beschlossen. Die darin für Phase 1 vorgesehene Verabschiedung prioritärer Normen bis 20. Januar 2026 konnte nicht bei allen Normungsvorhaben erreicht werden.
Inzwischen richtet sich der Blick vor allem auf die erstmalige Veröffentlichung harmonisierter Normen unter der Maschinenverordnung. Nach aktueller Auskunft der EU-Kommission soll der Großteil der derzeit unter der Maschinenrichtlinie gelisteten harmonisierten Normen im vierten Quartal 2026 auch unter der Maschinenverordnung zitiert werden. Damit soll rechtzeitig vor dem Anwendungsbeginn der MVO am 20. Januar 2027 eine breite normative Grundlage zur Verfügung stehen.
Die Volltexte des Normungsauftrags können Sie über folgende Links öffnen und herunterladen:
Normungsauftrag für die Maschinenverordnung (Haupttext)
Anhänge des Normungsauftrags
Im Rahmen des letzten Meetings der „Expert Group on Machinery“ gab CEN/CENELEC ein Update zu deren Normungsaktivitäten zur neuen Maschinenverordnung. Ende Juni war dieses Update innerhalb der MEG Meeting Minutes einsehbar.
Demnach schreitet die Gap-Analyse voran: Seit Februar 2025 wurden über 600 der 800 harmonisierten Normen untersucht; die restlichen sollen bis zum 3. Quartal 2026 folgen.
Zudem ist eine Überarbeitung des Anhangs Z geplant, der den Zusammenhang der harmonisierten Norm mit den EHSRs der betreffenden Rechtsvorschrift abbildet. Er soll in Zukunft alle Anforderungen auflisten, um für eine verbesserte Übersichtlichkeit zu sorgen. Das neue Template wurde den technischen Komitees zur Erarbeitung von MVO-Normen bereits zur Verfügung gestellt.
Bei der Erstellung neuer Normen für die neu hinzugekommenen Cybersecurity-Anforderungen hat die prEN 50742 über Schutz gegen Korrumpierung derzeit eine hohe Priorität. Aktuell ist die finale Abstimmung für September 2026 vorgesehen; die finale Veröffentlichung könnte anschließend im November erfolgen.
Im Rahmen des MEG-Meetings wurde zudem angekündigt, dass mit der Veröffentlichung von 67 weiteren Normen, darunter auch zahlreiche ausstehende ISO bzw. IEC-Normen, im Amtsblatt zur Maschinenrichtlinie zu rechnen ist. Dies könnte zu den letzten größeren Aktualisierungen der Normenliste zur Maschinenrichtlinie gehören, bevor die ersten Fundstellen harmonisierter Normen zur neuen Maschinenverordnung veröffentlicht werden
Fußnote:1 Siehe CEN/CENELEC Webinar zur neuen Maschinenverordnung2 Siehe KAN Brief 03/2023 der Kommission für Arbeitsschutz und Normung3 Siehe CEN/CENELEC Webinar "Gap-Analysis"4 Siehe CEN/CENELEC Update "Harmonized standards in support of the Machinery Directive– State of play"
Verfasst am: 25.08.2026 (letzte Aktualisierung)
Christian Aumann, Dipl.-Ing. (FH) Produktmanager bei IBF Solutions und Fachreferent für CE-Kennzeichnung und Safexpert. 15 Jahre Erfahrung als ausgebildeter Sicherheitsingenieur in der mechanischen Konstruktion im Sondermaschinenbau und insbesondere in der Umsetzung der Maschinen- und ATEX-Richtlinie sowie der Erstellung von Risikobeurteilungen. Studium der Produktions- und Automatisierungstechnik an der OTH Regensburg.
E-Mail: christian.aumann@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com
Daniel Zacek-Gebele, MSc Produktmanager bei IBF für Zusatzprodukte sowie Datenmanager für die Aktualisierung der Normendaten am Safexpert Live Server. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Passau (BSc) und Stuttgart (MSc) im Schwerpunkt International Business and Economics.
E-Mail: daniel.zacek-gebele@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com
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