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Derzeit sind mehr als 800 harmonisierte Normen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Amtsblatt der Europäischen Union aufgeführt. Diese technischen Normen gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz für die Benutzer von Maschinen und andere Personen, die den Maschinen ausgesetzt sind.
Durch die Listung als harmonisierte Norm gilt für diese Normen die Konformitätsvermutung. Das bedeutet, Anwender dieser Dokumente können davon ausgehen, dass die in den Normen beschriebenen Lösungen und Maßnahmen geeignet sind, die rechtlichen Anforderungen der Richtlinie, wofür sie von den europäischen Normungsorganisationen CEN/CENELEC im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet wurden, zu erfüllen. Durch die Neuveröffentlichung der Maschinenverordnung im Juni 2023 wurde auch der Bedarf nach harmonisierten Normen konkretisiert. Darum geht es in dieser Kurzinformation.
Geänderte Anforderungen im Zuge der Maschinenverordnung
Die meisten rechtlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie finden sich auch in der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wieder. Im Zuge der Überarbeitung haben sich jedoch auch geänderte bzw. gänzlich neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (kurz: EHSRs, essential health and safety requirements) ergeben, wie z. B. „Schutz gegen Korrumpierung“ (Anhang III, 1.1.9) oder „Risiko des Kontakts mit stromführenden Freileitungen“ (Anhang III, 3.5.4.), so dass harmonisierte Normen zumindest überprüft und ggf. an die neuen Anforderungen der Verordnung angepasst werden müssen. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der neuen Rechtsvorschrift 2023/1230 finden Sie in unserem Fachbeitrag zur neuen Maschinenverordnung.
Seminarhinweis
Umstieg auf die neue Maschinenverordnung
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zum Seminar
Bereits im ersten Entwurf der neuen Maschinenverordnung 2021, der zur öffentlichen Kommentierung veröffentlicht wurde, wurde das Thema harmonisierte Normen kommuniziert. In einem Positionspapier haben CEN/CENELEC auf die Schwierigkeit hingewiesen, innerhalb der von der EU-Kommission gesetzten Frist bis zum Anwendungsbeginn (30 Monate) alle harmonisierten Normen an die neuen Anforderungen anzupassen. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch eine Verlängerung der Frist von 30 auf 36 Monate vorgeschlagen, die jedoch bei der endgültigen Veröffentlichung der Verordnung im Juni 2023 nicht berücksichtigt wurde.
Konformitätsvermutung nach Maschinenrichtlinie = Konformitätsvermutung nach Maschinenverordnung?
Statt alle bestehenden harmonisierten Normen vor dem Anwendungsbeginn der MVO vollständig zu überarbeiten, wird als Zwischenlösung eine erneute Veröffentlichung bestehender Normenfundstellen unter der Maschinenverordnung verfolgt. Nach aktuellen Informationen der Europäischen Kommission (DG GROW) sollen nahezu alle derzeit unter der Maschinenrichtlinie harmonisierten Normen auch unter der Maschinenverordnung erneut gelistet werden. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Normen weiterhin als geeignet angesehen werden. Soweit neue oder wesentlich geänderte Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenverordnung nicht abgedeckt werden, können entsprechende Einschränkungen der Konformitätsvermutung vorgesehen werden.1 Diese Form der Veröffentlichung hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt, wenn z.B. einzelne Normenabschnitte von der Vermutungswirkung ausgenommen werden.
Nach Angaben von CEN und CENELEC erfolgt die Überprüfung im Rahmen einer sogenannten ‚Gap-Analyse‘. Die einzelnen technischen Komitees, welche mit der Erstellung harmonisierter Normen nach Maschinenverordnung beauftragt wurden, sollen so die Änderungen in den EHSRs für ihre Normen überprüfen und im Rahmen eines von der Kommission festgelegten Zeitrahmens einbringen.2
Die Gap-Analyse konzentriert sich dabei gezielt auf die mit der Maschinenverordnung neu eingeführten oder wesentlich geänderten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Es erfolgt somit keine vollständige Neubewertung sämtlicher Anforderungen der bestehenden harmonisierten Normen. Vielmehr wird untersucht, welche der neuen oder wesentlich geänderten Anforderungen für die jeweilige Norm relevant sind und ob diese bereits durch die bestehenden Normeninhalte abgedeckt werden. Hierfür nutzen die zuständigen technischen Komitees von CEN und CENELEC ein strukturiertes Bewertungsverfahren.
Nach aktueller Auskunft der EU-Kommission wird derzeit ein neuer Durchführungsbeschluss mit der ersten Liste harmonisierter Normen zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vorbereitet. Dieser soll die große Mehrheit der derzeit unter der Maschinenrichtlinie gelisteten harmonisierten Normen umfassen und noch vor Ende 2026 veröffentlicht werden.
Soweit diese Normen die entsprechenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenverordnung bereits abdecken, können sie auch unter der neuen Verordnung eine Konformitätsvermutung auslösen. Bei bestehenden Lücken gegenüber neuen oder geänderten Anforderungen der Maschinenverordnung kann die Veröffentlichung dagegen mit entsprechenden Einschränkungen der Vermutungswirkung erfolgen.
Die hierfür durchgeführte Gap-Analyse ist nach Angaben der Europäischen Kommission inzwischen nahezu abgeschlossen, wird jedoch noch fortgeführt. Die zuständigen technischen Komitees von CEN und CENELEC haben bereits zahlreiche Bewertungsergebnisse übermittelt. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidung, welche bestehenden harmonisierten Normen unter der Maschinenverordnung erneut veröffentlicht werden können und bei welchen Normen Einschränkungen der Konformitätsvermutung erforderlich sind.3
Im Oktober zeigte die DG GROW im Rahmen des Meetings der Expert Group on Machinery anhand konkreter Beispiele, wie die erneute Veröffentlichung bestehender harmonisierter Normen unter der Maschinenverordnung mit Einschränkungen verbunden sein könnte.
So wird beispielsweise für die EN 1417:2023 (Walzwerke) eine Einschränkung der Konformitätsvermutung unter anderem hinsichtlich der Anforderungen zum Schutz gegen Korrumpierung (Anhang III, Abschnitt 1.1.9), zur Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen (Abschnitt 1.2.1) sowie zu Risiken durch bewegliche Teile (Abschnitt 1.3.7) dargestellt.
Hersteller müssen daher nicht nur prüfen, ob eine Norm im EU-Amtsblatt gelistet ist, sondern auch, ob ihre Fundstelle mit Einschränkungen veröffentlicht wurde und welche Anforderungen davon betroffen sind.
Im September 2026 haben CEN und CENELEC zudem das neue Annex-ZA/ZZ-Template für harmonisierte Normen zur Maschinenverordnung vorgestellt. Der informative Anhang stellt die Verbindung zwischen den Anforderungen der jeweiligen Norm und den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenverordnung her. Ergänzend wurden detaillierte Hinweise zur Erstellung des Annex ZA/ZZ sowie zusätzliche Vorgaben für mehrteilige harmonisierte Normen veröffentlicht.4
Normungsauftrag der Kommission an CEN/CENELEC
Die Europäische Kommission hat am 20.1.2025 den finalen Normungsauftrag veröffentlicht. Dieser an CEN/CENELEC gerichtete Beschluss soll künftige Mandate zur Erstellung harmonisierter Normen (hEN) nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abdecken.
Übergeordnetes Ziel des Normungsauftrages ist die Anknüpfung an das bisherige Mandat zur Erstellung harmonisierter Normen nach der Maschinenrichtlinie. So sollen solche Normen künftig auch nach der Maschinenverordnung ein hohes Schutzniveau für Sicherheit und Gesundheit gewährleisten. Dabei geht der Normungsauftrag auch explizit auf Schnittstellen zu anderen Regelwerken ein:
Zur Erfüllung des Normungsauftrags sollen CEN und CENELEC harmonisierte Normen entsprechend den abzudeckenden Anforderungen der MVO erstellen. Dabei ist, wie oben dargestellt, zu berücksichtigen, inwieweit diese Normen die mit der MVO neu eingeführten EHSRs oder bereits in der Maschinenrichtlinie festgelegte Anforderungen erfüllen sollen.
Der detaillierte Anhang des Normungsauftrags, der alle zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen der MVO auflistet, ist daher in zwei Gruppen unterteilt:
Anhang I konzentriert sich auf die mit der MVO neu hinzugekommenen Produktkategorien bzw. Technologiefelder, deren Sicherheitsziele durch NEUE harmonisierte Normen abgedeckt werden sollen. Für diese prioritären Normungsvorhaben sah der Normungsauftrag in Phase 1 ursprünglich eine Verabschiedung durch CEN bzw. CENELEC bis spätestens 20. Januar 2026 vor. Dieser Zeitplan konnte jedoch nicht für alle Normungsvorhaben eingehalten werden:
Anhang II listet die seit der MRL bestehenden Produktkategorien bzw. Technologiefelder auf, deren Sicherheitsziele durch eine Überarbeitung BESTEHENDER harmonisierter Normen erreicht werden, die bereits die Konformitätsvermutung nach der MRL im Rahmen des Durchführungsbeschlusses 2023/1586 erfüllen. Auch für die Bestätigung bestehender Normen bzw. die Verabschiedung entsprechender Nachfolgenormen sah Phase 1 des Normungsauftrags ursprünglich den 20. Januar 2026 als Frist vor.
Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen
Unser 2-tägiges Seminar Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen behandelt Anforderungen an die sichere Konstruktion – sowohl nach Maschinenrichtline 2006/42/EG als auch nach der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Ausblick
Der Normungsauftrag der EU-Kommission wurde am 20. Januar 2025 beschlossen. Die darin für Phase 1 vorgesehene Verabschiedung prioritärer Normen bis 20. Januar 2026 konnte nicht bei allen Normungsvorhaben erreicht werden.
Inzwischen richtet sich der Blick vor allem auf die erstmalige Veröffentlichung harmonisierter Normen unter der Maschinenverordnung. Die Europäische Kommission bereitet hierzu einen neuen Durchführungsbeschluss vor, der die große Mehrheit der derzeit unter der Maschinenrichtlinie gelisteten harmonisierten Normen umfassen soll. Die erste Liste harmonisierter Normen zur Maschinenverordnung wird noch vor Ende 2026 erwartet. Damit soll rechtzeitig vor dem Anwendungsbeginn der MVO am 20. Januar 2027 eine breite normative Grundlage zur Verfügung stehen.
Die Volltexte des Normungsauftrags können Sie über folgende Links öffnen und herunterladen:
Normungsauftrag für die Maschinenverordnung (Haupttext)
Anhänge des Normungsauftrags
Am 7. September 2026 wurde mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2015 die Liste harmonisierter Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nochmals umfangreich aktualisiert. Dabei wurden zahlreiche neue bzw. überarbeitete Normen in das EU-Amtsblatt aufgenommen. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 mit Wirkung zum 20. Januar 2027 aufzuheben.
Am 14. September 2026 informierten CEN und CENELEC in einem Webinar über den aktuellen Stand der Gap-Analyse und die weiteren Arbeiten zur Maschinenverordnung. Dabei wurde auch das neue informative Annex-ZA/ZZ-Template für harmonisierte Normen zur Maschinenverordnung vorgestellt. Ergänzend wurden Hinweise zur Erstellung des Annex ZA/ZZ sowie zum Umgang mit mehrteiligen harmonisierten Normen gegeben.
Parallel dazu bereitet die Europäische Kommission den ersten Durchführungsbeschluss mit harmonisierten Normen zur Maschinenverordnung vor. Nach Angaben der Kommission soll dieser die große Mehrheit der derzeit unter der Maschinenrichtlinie gelisteten harmonisierten Normen umfassen. Die erste Normenliste zur Maschinenverordnung wird noch vor Ende 2026 erwartet.
Im Oktober 2026 stellte die Expert Group on Machinery weitere Informationen zur geplanten erneuten Veröffentlichung von Normen unter der MVO mit Einschränkungen vor. Hierzu wurden auch konkrete Beispiele für mögliche Einschränkungstexte vorgestellt, wenn eine aktuell gelistete Norm bestimmte (neue) Anforderungen der MVO nicht abdeckt.
Fußnote:1 Siehe KAN Brief 03/2023 der Kommission für Arbeitsschutz und Normung2 Siehe CEN/CENELEC Webinar "Gap-Analysis"3 Siehe GROW-Update “Re-citation of harmonised standards”4 Siehe CEN/CENELEC-Webinar "Harmonized standards in support of the Machinery Regulation: Update of gap-analysis and new Annex ZA/ZZ”
Verfasst am: 21.10.2026 (letzte Aktualisierung)
Christian Aumann, Dipl.-Ing. (FH) Produktmanager bei IBF Solutions und Fachreferent für CE-Kennzeichnung und Safexpert. 15 Jahre Erfahrung als ausgebildeter Sicherheitsingenieur in der mechanischen Konstruktion im Sondermaschinenbau und insbesondere in der Umsetzung der Maschinen- und ATEX-Richtlinie sowie der Erstellung von Risikobeurteilungen. Studium der Produktions- und Automatisierungstechnik an der OTH Regensburg.
E-Mail: christian.aumann@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com
Daniel Zacek-Gebele, MSc Produktmanager bei IBF für Zusatzprodukte sowie Datenmanager für die Aktualisierung der Normendaten am Safexpert Live Server. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Passau (BSc) und Stuttgart (MSc) im Schwerpunkt International Business and Economics.
E-Mail: daniel.zacek-gebele@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com
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