Fachbeitrag

Neue Maschinenverordnung - Unterstützung durch Safexpert

Safexpert unterstützt beim Wechsel auf die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

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Abbildung 1: Screenshot aus der Entwicklungsphase, die endgültige Version kann hiervon abweichen.
 

Die Software zur CE-Kennzeichnung

Safexpert ist die Standardsoftware für Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie und natürlich auch nach Maschinenverordnung. Unter anderem werden Hersteller von Maschinen und Anlagen im sogenannten CE-Leitfaden Schritt für Schritt durch das Konformitätsbewertungsverfahren geführt. 

Sie kennen Safexpert noch nicht? Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Safexpert oder in einer kostenlosen WEB-Präsentation.
 

Änderungen durch die neue Maschinenverordnung

Mit der Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ergeben sich unter anderem Änderungen in den Konformitätsbewertungsverfahren – und somit auch für den CE-Leitfaden.  

Einige dieser Änderungen sind rein redaktioneller Art und betreffen die Nummerierung der Artikel und Anhänge sowie die Terminologie. Eine weitreichende Änderung betrifft z.B. das Verfahren für "Hochrisikomaschinen" (früher "Anhang IV Maschinen"). Künftig wird bei den Hochrisikomaschinen zwischen zwei Untertypen (Typ A und Typ B) unterschieden, für die unterschiedliche Verfahren, sogenannte Module, anzuwenden sind. 

Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem kostenlosen Fachbeitrag oder in unserem Seminar „Umstieg auf die neue Maschinenverordnung“. 
 

Verfügbarkeit der Version 9.1

Unser Ziel ist es, im Besondern Kunden mit sehr langen Projektlaufzeiten so schnell wie möglich eine angepasste Safexpert Version zur Verfügung zu stellen. Deshalb haben die Vorarbeiten an der Software bereits mit der Veröffentlichung der ersten Entwürfe zur Maschinenverordnung begonnen. Seit deren Inkrafttreten arbeiten wir mit Hochdruck an der finalen Version.

Die Auslieferung der Software-Anpassungen wird mit der Version 9.1 voraussichtlich Ende 2023 erfolgen.
 

Warum Sie bereits jetzt Safexpert nutzen sollten

Wenn Sie Safexpert einsetzen oder in kürze einführen, profitieren Sie einerseits sofort und andererseits beim Wechsel auf die neue Verordnung.
 

Diese Hilfestellungen erleichtern Ihnen den Umstieg bereits heute

Bereits jetzt unterstützt Sie Safexpert bei der Einarbeitung in die neuen Anforderungen dank der Features „Knowledge Base“ und „Dokumentenvergleich“.

Knowledge Base

Die Knowledge Base zeigt ihnen während des Lesens von Normen- und Richtliniendokumenten zusätzliches Fach- und Erfahrungswissen direkt am relevanten Dokumentenabschnitt. So erhalten sie wichtige Informationen an Ort und Stelle, wie z.B., dass das Datum des Inkrafttretens der Maschinenverordnung zwischenzeitlich geändert wurde.

Abbildung 2: Berichtigung zur Maschinenverordnung in der Safexpert Knowledge Base

Für die neue Maschinenverordnung bietet dies folgende Vorteile:

  • Änderungen und Korrekturen zur Verordnung werden direkt am relevanten Abschnitt angezeigt
  • EU-Leitfäden und sonstige Erläuterungen werden eingepflegt, sobald diese verfügbar sind
  • Weitere hilfreiche Informationen befinden sich somit direkt dort wo Sie sie benötigen – ohne zu suchen!
  • Und das Beste: Anwender von Safexpert mit lizensiertem NormManager (ab dem Paket Compact) erhalten den Zugriff auf die allgemeine Knowledge Base kostenlos!

Hier finden Sie weitere Informationen zur Knowledge Base.

Dokumentenvergleich

Mit dem Dokumentenvergleich erhalten Sie eine Gegenüberstellung eines Vorgänger- zu seinem Nachfolgedokument und können direkt einsehen, welche Abschnitte geändert, gelöscht oder neu hinzugekommen sind. Die jeweiligen Abschnitte können im Volltext für eine Gegenüberstellung geöffnet werden.

Abbildung 3: Safexpert Dokumentenvergleich als interaktive Entsprechungstabelle zu Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
 

Für die neue Maschinenverordnung hilft Ihnen dies folgendermaßen:

  • Es liegt eine interaktive Entsprechungstabelle zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung vor, Sprungziele öffnen den Volltext direkt am gewünschten Abschnitt.
  • So ergibt sich eine Gegenüberstellung der Änderungen in den beiden Volltexten – denn oft sind die Details in den Änderungen entscheidend.
  • Nutzen Sie diesen hilfreichen Vergleich auch für alle Normen, die aufgrund der Maschinenverordnung zukünftig überarbeitet werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Dokumentenvergleich.
 

So profitieren Sie beim Wechsel auf die neue Verordnung

Beim Wechsel auf die neue Verordnung liegen Ihre Projektdaten (Risikobeurteilungen, etc.) in maschinenlesbarer Form vor. Dadurch entstehen für Sie folgende Vorteile:  

  • Digitale Analysen informieren Sie z.B. über geänderte Normen, die nach der aktuellen Maschinenrichtlinie Konformitätsvermutung besitzen, für die aber bereits eine Nachfolgenorm existiert. Diese Aktualitätsüberwachung wird auch direkt in der Risikobeurteilung für Normen und Richtlinien durchgeführt, die für eine Risikominderungsmaßnahme herangezogen wurden. Über den Änderungs-Assistenten können Sie sich das Nachfolgedokument anzeigen lassen und sich darüber informieren, was sich geändert hat.
  • Konvertierungen: Mit der Version 9.1 von Safexpert wird es möglich sein, einen CE-Leitfaden nach Maschinenverordnung auszuwählen. Selbstverständlich können Sie bestehende Projekte auf Basis der aktuellen Maschinenrichtlinie in den neuen Leitfaden nach Maschinenverordnung konvertieren. Dadurch nutzen Sie bereits vorhandene Daten und ergänzen nur jene, die durch die neue Maschinenverordnung zusätzlich relevant sind.
     

Praxis-Beispiel:

Als Hersteller müssen Sie den Stichtag, an dem die Maschinenverordnung anzuwenden ist, für jedes Projekt im Auge behalten. Safexpert überwacht das geplante Datum des Inverkehrbringens und bietet automatisch ab dem 20.01.2027 den CE-Leitfaden nach Maschinenverordnung an. Insbesondere bei Terminverschiebungen werden Sie dahingehend entlastet, da Sie stets Gewissheit haben gut vorbereitet zu sein.


Verfasst am: 02.08.2023

Autor

Christian Aumann, Dipl.-Ing. (FH)
Produktmanager bei IBF Solutions und Fachreferent für CE-Kennzeichnung und Safexpert. 15 Jahre Erfahrung als ausgebildeter Sicherheitsingenieur in der mechanischen Konstruktion im Sondermaschinenbau und insbesondere in der Umsetzung der Maschinen- und ATEX-Richtlinie sowie der Erstellung von Risikobeurteilungen. Studium der Produktions- und Automatisierungstechnik an der OTH Regensburg.

E-Mail: christian.aumann@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com

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