Kurzinformation

Neue Ausgabe des Guide zur Funkanlagenrichtlinie

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Leitfaden zur Richtlinie 2014/53/EU


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Die EU-Kommission hat am 6. Oktober 2026 den Guide zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU in neuer Auflage veröffentlicht. Die Neuausgabe ersetzt die bisherigen Fassungen aus den Jahren 2017 und 2018 und berücksichtigt zahlreiche regulatorische Entwicklungen der vergangenen Jahre.

Der Leitfaden ist im Vergleich zur letzten Ausgabe von 56 auf nunmehr 95 Seiten angewachsen. Neben der Aktualisierung bestehender Erläuterungen enthält er insbesondere neue Hinweise zur Cybersicherheit vernetzter Funkanlagen, zum Cyber Resilience Act (CRA) sowie zum Zusammenspiel der RED mit weiteren europäischen Produktvorschriften. Außerdem wurde der Leitfaden an den horizontalen Rechtsrahmen des Blue Guide in der Ausgabe von 2022 angepasst.

Der RED-Leitfaden ist zwar rechtlich nicht verbindlich und ersetzt weder die Richtlinie noch eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall. Er stellt jedoch eine wichtige Auslegungshilfe für Hersteller, Behörden und andere Wirtschaftsakteure dar. Weitere rechtliche Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag “Die rechtliche Bedeutung des Blue Guide und anderen Leitfäden der Europäischen Kommission”.

  

Cybersicherheit: RED-Anforderungen und Übergang zum Cyber Resilience Act

Besonders relevant für vernetzte Funkanlagen sind die neuen Erläuterungen zu den Cybersicherheitsanforderungen nach Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f. Sie betreffen insbesondere den Schutz von Netzen, personenbezogenen Daten und Privatsphäre sowie den Schutz vor Betrug.

Der Leitfaden berücksichtigt hierzu die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 sowie deren Änderung durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2444, welche seit dem 1. August 2025 anzuwenden sind.

Der Leitfaden weist zudem auf den bevorstehenden Übergang zum Cyber Resilience Act (CRA) hin. Zum 11. Dezember 2027 wird die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 aufgehoben. Für Funkanlagen, die in den Anwendungsbereich des CRA fallen und ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden, gelten hinsichtlich der Cybersicherheit grundsätzlich die Anforderungen des CRA. Die übrigen Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie bleiben davon unberührt. 

Hersteller von Funkprodukten sollten daher nicht nur die geltenden RED-Anforderungen berücksichtigen, sondern auch den bevorstehenden Übergang zum CRA im Blick behalten.
 

Wann gilt eine Funkanlage als „mit dem Internet verbunden“?

In Abschnitt 1.7.2 geht der Guide auf die Frage ein, wann eine Funkanlage als „internet-connected radio equipment“ einzustufen ist.

Der Leitfaden stellt klar, dass hierfür nicht zwingend eine unmittelbare Internetverbindung erforderlich ist. Als internetverbunden gilt eine Funkanlage, die selbst über das Internet kommunizieren kann – direkt oder über ein anderes Gerät.

Damit können beispielsweise auch Konstellationen relevant sein, bei denen ein Produkt zunächst per WLAN oder einer anderen Funkverbindung mit einem weiteren Gerät kommuniziert und die Internetkommunikation erst über dieses Gerät erfolgt.

Der Leitfaden enthält hierzu erstmals einen eigenen Abschnitt mit grafischen Fallbeispielen zur Beurteilung internetverbundener Funkanlagen. Dieser Abschnitt ist gerade für Hersteller interessant, die klären müssen, ob die Cybersecurity-Anforderungen des Artikels 3 Absatz 3 RED für ihr Produkt zur Anwendung kommen.
 

Schnittstellen zu weiteren EU-Rechtsvorschriften

Die Neuausgabe betrachtet die RED deutlich stärker im Zusammenspiel mit anderen europäischen Produktvorschriften.

Neu bzw. wesentlich erweitert sind unter anderem die Bezüge zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR – 2023/988), zur Batterieverordnung (EU) 2023/1542, zum Cyber Resilience Act, zum Cybersecurity Act und zum AI Act (EU) 2024/1689. Der Leitfaden enthält hierfür inzwischen einen eigenen Abschnitt zu EU-Rechtsvorschriften im Bereich KI und Cybersicherheit.

Bei der Produktsicherheit weist die Kommission beispielsweise darauf hin, dass Artikel 3.1(a) RED bestimmte Risiken – etwa Auswirkungen auf die psychische Gesundheit oder Risiken, die aus einer fehlerhaften Produktfunktion entstehen – nicht vollständig erfasst und insoweit gegebenenfalls die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) relevant sein kann. 
 

Neue Regelungen für Krisenfälle: IMERA

Neu aufgenommen wurde außerdem ein eigener Abschnitt zum Internal Market Emergency and Resilience Act (IMERA).

Die Änderungen sollen sicherstellen, dass im Fall eines aktivierten Binnenmarkt-Notfallmodus bestimmte krisenrelevante Produkte schneller auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden können. Unter anderem sollen Konformitätsbewertungsstellen Anträge für krisenrelevante Produkte priorisieren.
 

Überblick über wichtige Änderungen

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über ausgewählte wesentliche Änderungen und Ergänzungen des neuen RED-Leitfadens. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Für eine detaillierte Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Ausgabe können Sie den Safexpert Dokumentenvergleich​​​​​ nutzen. Damit lassen sich geänderte Abschnitte gezielt anzeigen und die jeweiligen Textfassungen direkt miteinander vergleichen.

Seminarhinweis

Anforderungen der EU-Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU


Unser Praxisseminar "Anforderungen der EU-Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED-Richtlinie)" vermittelt Teilnehmern die formalen und technischen Anforderungen der Funkgeräterichtlinie.

AbschnittTitelInhalt der Anpassung / Neuerung
 IntroductionAnpassung an den Blue Guide 2022; Ersetzung aller vorherigen Ausgaben (2017, 2018). Einbindung des Leitfadens zur Richtlinie über einheitliche Ladegeräte (C/2024/2997).
§ 1.2.2 & § 1.2.5DCFTAs & Brexit Erläuterungen zu Abkommen mit Ukraine, Moldau und Georgien (Piktogramm-Regeln) sowie Anpassungen bezüglich des Brexits (Sonderregelung UK(NI) für Nordirland).
§ 1.7.2internet connected radio equipmentNeuer Abschnitt: Definition bezüglich der Anwendbarkeit der Cybersicherheitsanforderungen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30.
§ 1.7.4.12Radio equipment installed in vehiclesDetaillierte Ausführungen zur Risikobeurteilung durch Fahrzeug- und Funkgerätehersteller, Einbauvorschriften sowie Verweis auf UNECE-Regelung 10 (EMV).
§ 2.5 / § 2.6Importer / Fulfilment service providerAufnahme der Pflichten von Fulfilment-Dienstleistern bezüglich der Marktüberwachung gemäß Verordnung (EU) 2019/1020.
§ 2.8 e)EU Declaration of conformity (EU-DoC)Erleichterung bei Spielzeugen durch Verweis auf den Digitalen Produktpass (DPP) gemäß Verordnung (EU) 2025/2509 ab 01.01.2026.
§ 2.8 j)InstructionsPflicht zur Angabe von Frequenzbändern und Sendeleistungen; Integration der Informationspflichten für einheitliche Ladegeräte; Verweis auf digitale Formate laut Omnibus IV.
§ 2.8 o)Common Charging InterfaceNeuer Abschnitt: Pflicht zur USB-C-Buchse und Nutzung von USB PD bei Ladeleistungen über 5 V / 3 A / 15 W.
§ 3.2Essential requirements applicable to all radio equipmentKlarstellung des Verhältnisses zwischen den Sicherheitsanforderungen der RED und der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR), insbesondere hinsichtlich nicht von der RED erfasster Risiken.
§ 3.3Essential requirements applicable only to a certain type of radio equipment and if relevant delegated acts existBerücksichtigung der seit 01.08.2025 geltenden RED-Cybersecurity-Anforderungen sowie des Übergangs zum Cyber Resilience Act (CRA) ab 11.12.2027 unter Beachtung der Übergangsbestimmungen.
§ 3.3Users with a disability (Art. 3.3 h)Verweis auf die Anforderungen des European Accessibility Act (EAA – EU 2019/882) ab 28. Juni 2025.
§ 3.4Common charging interface requirementsNeue Abschnitte: Grundlegende Anforderung für einheitliche Ladeschnittstellen (Richtlinie (EU) 2022/2380) und Recht des Verbrauchers auf ungebündelten Kauf (ohne Ladegerät).
§ 10.2.1Commission Regulation (EU) 2025/2052Verweis auf Verordnung (EU) 2025/2052 zur Kennzeichnung von externen Netzteilen mit dem „Common Charger“-Logo.
§ 10.4 / § 10.7GPSR & Legislation on batteriesKlarstellung der Abgrenzungen zur neuen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 sowie zur neuen Batterieverordnung (EU) 2023/1542.
§ 10.9Other applicable or related EU legislation that relates to AI, cybersecruity or related mattersEinbindung von Schnittstellen zum Cybersecurity Act (CSA), Cyber Resilience Act (CRA) und AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689).
§ 11Internal Market Emergency and Resilience Act (IMERA)Neuer Abschnitt: Anwendung der Notfallprozeduren nach Richtlinie (EU) 2024/2749 für krisenrelevante Produkte.
§ 12.1Non-exhaustive list of graphical examples as guidance to assess radio equipment as “internet-connected radio equipment”Neuer Anhang: 7 Praxis-Fälle zur Einstufung als „internetverbundenes Funkgerät“.
§ 12.2 & § 12.3Common Charger Info SheetNeue Abschnitte: Detaillierte Merkblätter, Piktogramm- und Etikettenvorlagen sowie Anwendungsbeispiele für Wirtschaftsakteure.

Download des Leitfadens

Zur englischen Sprachfassung des aktuellen RED-Guide gelangen Sie über folgenden Link:


Guide to the Radio Equipment Directive 2014/53/EU


Verfasst am: 7.10.2026 (letzte Aktualisierung)

Autor: Daniel Zacek-Gebele

Produktmanager bei IBF für Zusatzprodukte sowie Datenmanager für die Aktualisierung der Normendaten am Safexpert Live Server. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Passau (BSc) und Stuttgart (MSc) im Schwerpunkt International Business and Economics.

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