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Die EU-Kommission hat am 6. Oktober 2026 den Guide zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU in neuer Auflage veröffentlicht. Die Neuausgabe ersetzt die bisherigen Fassungen aus den Jahren 2017 und 2018 und berücksichtigt zahlreiche regulatorische Entwicklungen der vergangenen Jahre.
Der Leitfaden ist im Vergleich zur letzten Ausgabe von 56 auf nunmehr 95 Seiten angewachsen. Neben der Aktualisierung bestehender Erläuterungen enthält er insbesondere neue Hinweise zur Cybersicherheit vernetzter Funkanlagen, zum Cyber Resilience Act (CRA) sowie zum Zusammenspiel der RED mit weiteren europäischen Produktvorschriften. Außerdem wurde der Leitfaden an den horizontalen Rechtsrahmen des Blue Guide in der Ausgabe von 2022 angepasst.
Der RED-Leitfaden ist zwar rechtlich nicht verbindlich und ersetzt weder die Richtlinie noch eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall. Er stellt jedoch eine wichtige Auslegungshilfe für Hersteller, Behörden und andere Wirtschaftsakteure dar. Weitere rechtliche Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag “Die rechtliche Bedeutung des Blue Guide und anderen Leitfäden der Europäischen Kommission”.
Cybersicherheit: RED-Anforderungen und Übergang zum Cyber Resilience Act
Besonders relevant für vernetzte Funkanlagen sind die neuen Erläuterungen zu den Cybersicherheitsanforderungen nach Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f. Sie betreffen insbesondere den Schutz von Netzen, personenbezogenen Daten und Privatsphäre sowie den Schutz vor Betrug.
Der Leitfaden berücksichtigt hierzu die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 sowie deren Änderung durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2444, welche seit dem 1. August 2025 anzuwenden sind.
Der Leitfaden weist zudem auf den bevorstehenden Übergang zum Cyber Resilience Act (CRA) hin. Zum 11. Dezember 2027 wird die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 aufgehoben. Für Funkanlagen, die in den Anwendungsbereich des CRA fallen und ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden, gelten hinsichtlich der Cybersicherheit grundsätzlich die Anforderungen des CRA. Die übrigen Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie bleiben davon unberührt.
Hersteller von Funkprodukten sollten daher nicht nur die geltenden RED-Anforderungen berücksichtigen, sondern auch den bevorstehenden Übergang zum CRA im Blick behalten.
Wann gilt eine Funkanlage als „mit dem Internet verbunden“?
In Abschnitt 1.7.2 geht der Guide auf die Frage ein, wann eine Funkanlage als „internet-connected radio equipment“ einzustufen ist.
Der Leitfaden stellt klar, dass hierfür nicht zwingend eine unmittelbare Internetverbindung erforderlich ist. Als internetverbunden gilt eine Funkanlage, die selbst über das Internet kommunizieren kann – direkt oder über ein anderes Gerät.
Damit können beispielsweise auch Konstellationen relevant sein, bei denen ein Produkt zunächst per WLAN oder einer anderen Funkverbindung mit einem weiteren Gerät kommuniziert und die Internetkommunikation erst über dieses Gerät erfolgt.
Der Leitfaden enthält hierzu erstmals einen eigenen Abschnitt mit grafischen Fallbeispielen zur Beurteilung internetverbundener Funkanlagen. Dieser Abschnitt ist gerade für Hersteller interessant, die klären müssen, ob die Cybersecurity-Anforderungen des Artikels 3 Absatz 3 RED für ihr Produkt zur Anwendung kommen.
Schnittstellen zu weiteren EU-Rechtsvorschriften
Die Neuausgabe betrachtet die RED deutlich stärker im Zusammenspiel mit anderen europäischen Produktvorschriften.
Neu bzw. wesentlich erweitert sind unter anderem die Bezüge zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR – 2023/988), zur Batterieverordnung (EU) 2023/1542, zum Cyber Resilience Act, zum Cybersecurity Act und zum AI Act (EU) 2024/1689. Der Leitfaden enthält hierfür inzwischen einen eigenen Abschnitt zu EU-Rechtsvorschriften im Bereich KI und Cybersicherheit.
Bei der Produktsicherheit weist die Kommission beispielsweise darauf hin, dass Artikel 3.1(a) RED bestimmte Risiken – etwa Auswirkungen auf die psychische Gesundheit oder Risiken, die aus einer fehlerhaften Produktfunktion entstehen – nicht vollständig erfasst und insoweit gegebenenfalls die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) relevant sein kann.
Neue Regelungen für Krisenfälle: IMERA
Neu aufgenommen wurde außerdem ein eigener Abschnitt zum Internal Market Emergency and Resilience Act (IMERA).
Die Änderungen sollen sicherstellen, dass im Fall eines aktivierten Binnenmarkt-Notfallmodus bestimmte krisenrelevante Produkte schneller auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden können. Unter anderem sollen Konformitätsbewertungsstellen Anträge für krisenrelevante Produkte priorisieren.
Überblick über wichtige Änderungen
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über ausgewählte wesentliche Änderungen und Ergänzungen des neuen RED-Leitfadens. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für eine detaillierte Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Ausgabe können Sie den Safexpert Dokumentenvergleich nutzen. Damit lassen sich geänderte Abschnitte gezielt anzeigen und die jeweiligen Textfassungen direkt miteinander vergleichen.
Seminarhinweis
Anforderungen der EU-Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
Unser Praxisseminar "Anforderungen der EU-Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED-Richtlinie)" vermittelt Teilnehmern die formalen und technischen Anforderungen der Funkgeräterichtlinie.
zum Seminar
Zur englischen Sprachfassung des aktuellen RED-Guide gelangen Sie über folgenden Link:
Guide to the Radio Equipment Directive 2014/53/EU
Verfasst am: 7.10.2026 (letzte Aktualisierung)
Produktmanager bei IBF für Zusatzprodukte sowie Datenmanager für die Aktualisierung der Normendaten am Safexpert Live Server. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Passau (BSc) und Stuttgart (MSc) im Schwerpunkt International Business and Economics.
E-Mail: daniel.zacek-gebele@ibf-solutions.com
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