Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Deutschland Seit dem 01.01.2018 hat der Käufer einer mangelhaften Sache gegen seinen Verkäufer einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Ausbau der mangelhaften Sache und Wiedereinbau einer mangelfreien Sache. Für den Maschinen- und Anlagenbau sind diese Änderungen vor allem relevant, wenn Komponenten, Einzel- oder Ersatzteile verkauft werden, die sich nach dem Einbau als defekt herausstellen. Weiterlesen