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Mit dem European Product Act (EPA) plant die Europäische Kommission eine grundlegende Modernisierung der europäischen Produktgesetzgebung. Ziel ist es, bestehende Regelwerke zusammenzuführen, die Produktkonformität zu vereinfachen und die Digitalisierung entlang des gesamten Produktlebenszyklus voranzutreiben. Eine zentrale Rolle könnte dabei künftig der Digitale Produktpass (DPP) einnehmen.
Während der DPP bislang vor allem im Zusammenhang mit der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, der Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), betrachtet wurde, könnte sich sein Anwendungsbereich durch den EPA deutlich erweitern. Neben Informationen zu Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft könnten künftig auch technische Dokumentationen, Konformitätsinformationen und weitere produktbezogene Nachweise digital bereitgestellt werden.
Auch für den Maschinen- und Anlagenbau ist diese Entwicklung äußerst relevant, denn der European Product Act könnte direkt für viele unterschiedliche Produktgruppen gelten.
Wichtig ist dabei die aktuelle Einordnung: Der EPA befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Ein im Herbst 2026 bekannt gewordener, geleakter Entwurf gibt erste Hinweise auf die mögliche Ausgestaltung, stellt jedoch keine verbindliche Grundlage für zukünftige Pflichten dar. Die tatsächlichen Anforderungen werden erst mit der offiziellen Veröffentlichung und dem weiteren Gesetzgebungsverfahren klarer.
Seminarhinweis
Digitaler Produktpass – Neue Anforderungen für Produkte, Daten und Lieferketten
In diesem halbtägigen Seminar werden die Grundlagen des Digitalen Produktpasses sowie dessen Auswirkungen auf Produkte, Daten und Unternehmensprozesse vermittelt – insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen für den Maschinen- und Anlagenbau.
Zum Seminar
Was ist der European Product Act?
Mit dem European Product Act verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen für Produkte in der Europäischen Union zu modernisieren und stärker auf digitale Prozesse auszurichten. Im Mittelpunkt stehen drei bestehende Regelwerke:
Diese Regelwerke sollen im Rahmen des EPA zusammengeführt und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden.
Hintergrund ist die zunehmende Komplexität der Produktregulierung. Unterschiedliche Rechtsakte, Dokumentationspflichten und Prozesse erschweren es Unternehmen, den Überblick über sämtliche Anforderungen zu behalten. Gleichzeitig verändern digitale Geschäftsmodelle, internationale Lieferketten und der zunehmende Onlinehandel die Anforderungen an die Produktkonformität und Marktüberwachung.
Der EPA soll einen zusammenhängenden, stärker digital ausgerichteten Rechtsrahmen schaffen. Damit könnte sich nicht nur die Art verändern, wie Produkte reguliert werden, sondern auch, wie Hersteller die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachweisen.
Welche Rolle spielt der Digitale Produktpass im European Product Act?
Der Digitale Produktpass wurde ursprünglich insbesondere durch die Ökodesign-Verordnung (ESPR) als Instrument zur Förderung nachhaltiger und kreislauffähiger Produkte etabliert.
Die konkreten Anforderungen werden dabei grundsätzlich produktgruppenspezifisch festgelegt. Nicht alle Produkte erhalten automatisch einen DPP nach der ESPR, sondern die entsprechenden Pflichten ergeben sich aus den jeweiligen Rechtsakten.
Mit dem EPA könnte sich diese Ausgangslage verändern. Der im Herbst 2026 bekannt gewordene geleakte Entwurf deutet darauf hin, dass der DPP künftig stärker als übergreifendes Instrument der europäischen Produktgesetzgebung genutzt werden könnte. Dabei geht es nicht mehr ausschließlich um Nachhaltigkeitsinformationen, sondern auch um die digitale Bereitstellung produktbezogener Informationen zur Konformität und Marktüberwachung.
Dazu könnten beispielsweise gehören:
Auch die CE-Kennzeichnung könnte im Zuge dieser Entwicklung stärker in digitale Prozesse integriert werden.
Damit würde der DPP eine zusätzliche Funktion erhalten: Er wäre nicht mehr nur ein Instrument zur Bereitstellung ausgewählter Nachhaltigkeitsinformationen, sondern könnte zu einem zentralen digitalen Zugangspunkt für produktbezogene Informationen und Konformitätsnachweise werden. Die genaue Ausgestaltung, der Umfang der verpflichtenden Informationen und die technischen Anforderungen sind allerdings noch nicht abschließend festgelegt.
European Product Act: Welche Auswirkungen könnte er auf den Maschinenbau haben?
Für den Maschinen- und Anlagenbau könnte eine solche Entwicklung weitreichende Folgen haben. Dabei lassen sich drei wesentliche Bereiche unterscheiden.
1. Digitale Produktdokumentation und Konformitätsnachweise
Hersteller müssen bereits heute umfangreiche Anforderungen an die technische Dokumentation, die Konformitätsbewertung und die Bereitstellung von Betriebsanleitungen erfüllen.
Mit der ab dem 20. Januar 2027 anwendbaren Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird die digitale Bereitstellung von Betriebsanleitungen unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich ermöglicht.
Sollte der EPA den Digitalen Produktpass künftig als übergreifenden Zugangspunkt für Produktinformationen etablieren, könnten weitere Dokumentationspflichten hinzukommen oder bestehende Prozesse stärker miteinander verknüpft werden.
Für Hersteller würde sich damit die Frage stellen, wie Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen und weitere technische Informationen strukturiert, digital bereitgestellt und dauerhaft zugänglich gehalten werden können.
Dabei geht es nicht zwangsläufig darum, sämtliche Dokumente in einem einzigen System zu speichern. Entscheidend wird vielmehr sein, die erforderlichen Informationen eindeutig einem Produkt zuzuordnen und über geeignete digitale Strukturen bereitzustellen.
2. Neue Anforderungen an Produktidentifikation und Datenstrukturen
Ein Digitaler Produktpass setzt voraus, dass Informationen zuverlässig einem Produkt zugeordnet werden können. Je nach Anwendungsfall kann dies auf Modell-, Chargen- oder individueller Produktebene erfolgen.
Für Maschinenhersteller ist das keine grundsätzlich neue Herausforderung. Seriennummern, Produktvarianten und technische Stammdaten gehören bereits heute zu den wesentlichen Bestandteilen ihrer Produktorganisation.
Die Herausforderung liegt vielmehr darin, diese bestehenden Strukturen mit den künftigen Anforderungen an digitale Produktinformationen zu verbinden.
Wenn unterschiedliche regulatorische Anforderungen künftig über gemeinsame digitale Strukturen abgebildet werden sollen, gewinnen eindeutige Identifikatoren, konsistente Stammdaten und standardisierte Schnittstellen weiter an Bedeutung.
Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche Produktinformationen bereits strukturiert vorliegen, welche Systeme diese Daten bereitstellen und wie sich die Informationen langfristig für unterschiedliche regulatorische Anwendungsfälle nutzen lassen.
3. DPP-pflichtige Komponenten und Lieferketten
Eine weitere Herausforderung ergibt sich durch die Verwendung regulierter Komponenten in Maschinen und Anlagen.
Ein Beispiel ist der digitale Batteriepass, der gemäß der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ab dem 18. Februar 2027 für bestimmte Batterien vorgeschrieben ist.
Maschinen können künftig verschiedene Komponenten enthalten, für die eigenständige digitale Informationspflichten gelten. Hersteller müssen sich deshalb mit der Frage beschäftigen, wie die relevanten Informationen dieser Komponenten zugänglich gemacht und in die eigenen Informationsprozesse integriert werden können.
Sollte der EPA darüber hinaus einen stärker vereinheitlichten Ansatz für digitale Produktinformationen etablieren, könnte dies langfristig auch die Verbindung unterschiedlicher produktbezogener Informationssysteme erleichtern. Wie genau diese Zusammenhänge technisch und rechtlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Wie können sich Maschinenhersteller auf zukünftige DPP-Anforderungen vorbereiten?
Unabhängig von der endgültigen Ausgestaltung des EPA zeichnet sich ab, dass die digitale Bereitstellung von Produktinformationen weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Bereits heute existieren unterschiedliche Anwendungsfälle: digitale Betriebsanleitungen, digitale Typenschilder, Serviceinformationen und perspektivisch auch produktgruppenspezifische digitale Produktpässe.
Für Unternehmen stellt sich deshalb die Frage, ob diese Anforderungen jeweils isoliert umgesetzt werden sollten oder ob eine gemeinsame technische Grundlage sinnvoller ist.
Ein modularer Ansatz kann hier Vorteile bieten. Dabei werden Produktidentifikation, Datenstrukturen und digitale Bereitstellung so aufgebaut, dass unterschiedliche Informationsanforderungen schrittweise ergänzt werden können.
So lassen sich beispielsweise zunächst digitale Betriebsanleitungen und Serviceinformationen bereitstellen. Später können weitere Produktdaten oder regulatorisch erforderliche Informationen hinzukommen.
Voraussetzung dafür ist, dass die technische Lösung die jeweiligen Anforderungen tatsächlich erfüllt. Ein bestehendes System zur digitalen Dokumentation ist nicht automatisch ein konformer Digitaler Produktpass nach der ESPR oder der Batterieverordnung. Die entsprechenden rechtlichen und technischen Vorgaben müssen jeweils berücksichtigt werden.
Trotzdem kann eine frühzeitige Digitalisierung dazu beitragen, spätere Anpassungen effizienter umzusetzen und redundante Datenpflege zu vermeiden.
Warum sollten Unternehmen die Entwicklung des EPA bereits heute verfolgen?
Auch wenn die konkreten Anforderungen des EPA noch nicht feststehen, sollten Unternehmen die Entwicklung aufmerksam verfolgen und die verbleibende Zeit zur Vorbereitung nutzen. Dazu gehören insbesondere:
Dabei ist es nicht notwendig, bereits heute sämtliche möglichen EPA-Anforderungen vorwegzunehmen. Sinnvoller ist es, eine belastbare Grundlage zu schaffen, die sich an die späteren Vorgaben anpassen lässt.
Welche Chancen bietet der European Product Act über die Compliance hinaus?
Die Digitalisierung der Produktdokumentation sollte nicht ausschließlich als zusätzliche regulatorische Verpflichtung betrachtet werden.
Strukturierte und zentral zugängliche Produktinformationen können auch unabhängig von einer konkreten DPP-Pflicht einen praktischen Mehrwert schaffen.
Digitale Betriebsanleitungen erleichtern den Zugriff auf technische Informationen. Ergänzende Serviceangebote können Wartungs- und Reparaturprozesse unterstützen. Digitale Kommunikationswege ermöglichen eine direktere Interaktion zwischen Herstellern und Nutzern.
Werden diese Informationen auf einer gemeinsamen technischen Grundlage bereitgestellt, können sich daraus weitere Vorteile für die Datenpflege, den Kundenservice und die langfristige Produktbetreuung ergeben.
Der Digitale Produktpass kann damit nicht nur ein Instrument zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen sein, sondern auch ein Baustein für die Digitalisierung der Kundenbeziehung und der After-Sales-Prozesse.
Konferenzhinweis
Konferenz zur Maschinensicherheit in Zürich
Die Fachkonferenz von IBF und SWISSMEM bietet praxisorientierte Vorträge zur neuen EU-Maschinenverordnung, Produktsicherheit und Risikobeurteilung. Ein besonderer Fokus liegt auf Maschinensicherheit im Schweizer Recht sowie Anforderungen für Schweizer Hersteller.
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Der European Product Act könnte die Rolle des Digitalen Produktpasses in der europäischen Produktgesetzgebung deutlich erweitern. Während die ESPR den DPP insbesondere als Instrument für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft etabliert, deutet der geleakte EPA-Entwurf auf eine stärkere Verknüpfung mit Produktkonformität, technischer Dokumentation und Marktüberwachung hin.
Für den Maschinen- und Anlagenbau könnten dadurch neue Anforderungen an die digitale Bereitstellung von Produktinformationen entstehen. Gleichzeitig bietet die Entwicklung die Chance, bestehende Dokumentationsprozesse zu vereinheitlichen und unterschiedliche Informationsanforderungen auf einer gemeinsamen technischen Grundlage abzubilden.
Noch sind viele Details offen. Unternehmen sollten deshalb zwischen bereits geltenden Pflichten und möglichen zukünftigen Anforderungen unterscheiden. Eine frühzeitige Analyse der eigenen Datenstrukturen und Dokumentationsprozesse ist dennoch sinnvoll.
Wer die Digitalisierung der Produktinformationen bereits heute strategisch angeht, schafft damit nicht nur eine Grundlage für mögliche zukünftige DPP-Anforderungen, sondern kann auch unmittelbar von effizienteren Prozessen und einem verbesserten Informationsangebot für Kunden profitieren.
Verfasst am: 27.10.2026
Michael Trunzer ist Geschäftsführer und Mitgründer der 2021 gegründeten ECHO PRM GmbH – einer Software für den smarten Digitalen Produktpass. Zuvor sammelte er rund acht Jahre Erfahrung in Vertrieb und Produktmanagement im Maschinenbau. Er engagiert sich in diversen Arbeitsgruppen zum Digitalen Produktpass (u.a. im VDMA, VDA, CIRPASS2, BatteryPass) und ist Host des Podcasts „DPP Deep Dive – Wissen zum Digitalen Produktpass“.
E-Mail: michael.trunzer@echoprm.com
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