Fachbeitrag

Technische Richtlinie für Cyber-Resilienz-Anforderungen

BSI TR-03183: Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller


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Der Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 wurde am 20.11.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Wie bereits in unserem Fachbeitrag zum neuen Cyber Resilience Act berichtet, definiert die neue Vorschrift Anforderungen an die Security von Produkten. Diese Anforderungen sind für Personen ohne Vorkenntnisse im Bereich der IT- bzw. OT-Security mitunter schwer einordenbar. Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet Unterstützung mit einer Veröffentlichung. In diesem Fachbeitrag finden Sie eine Übersicht zu den Teilen der technischen Richtlinie.

Ziel der Technischen Richtlinie "TR-03183: Cyber-Resilienz-Anforderungen an Hersteller und Produkte" ist es, Herstellern schon vorab die Art der Anforderungen, die mit dem Cyber Resilience Act (CRA) auf sie zukommen, zugänglich zu machen. So können sich Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen bereits vor Inkrafttreten des CRA auf die Umsetzung der Verordnung 2024/2847 vorbereiten.

Anforderungen des ersten Teils "General Requirements"

Der erste Teil, der die Vielzahl der Anforderungen aus dem Cyber Resilience Act an Hersteller konkretisiert und erklärt, wurde am 31.7.2026 als lebendes Dokument in der Version 1.0.0 veröffentlicht.

Gerade aus dem ersten Teil der technischen Regel können bereits grundlegende Anforderungen an Hersteller und Produkte hervorgehoben werden: 

  1. Sicherheitsdesign: Produkte mit digitalen Elementen müssen sicher entwickelt, produziert und aktualisiert werden. Hersteller sind verpflichtet, bewährte Praktiken im Softwareentwicklungszyklus zu implementieren und Sicherheitsanforderungen wie den Schutz von Datenvertraulichkeit und -integrität zu gewährleisten.
  2. Risikobewertung: Hersteller müssen eine Risikoanalyse über den gesamten Lebenszyklus des Produkts durchführen, um potenzielle Bedrohungen und deren Auswirkungen zu identifizieren. Diese Analyse muss dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.
  3. Sicherheitsupdates: Produkte müssen regelmäßige Sicherheitsupdates erhalten, um Schwachstellen zu beheben. Hersteller sind verpflichtet, einen Mechanismus für automatische Updates bereitzustellen, der standardmäßig aktiviert ist. Außerdem müssen Benutzer über verfügbare Updates informiert und in der Lage sein, Updates vorübergehend zu verschieben.
  4. Zugangskontrolle: Es müssen Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff implementiert werden, einschließlich starker Authentifizierungsmechanismen und der Möglichkeit, Passwörter individuell festzulegen.
  5. Schwachstellenmanagement: Hersteller müssen ein System zur Identifizierung, Bewertung und Behebung von Schwachstellen betreiben. Sie müssen Nutzer über entdeckte Sicherheitslücken informieren und zügig Updates bereitstellen.
  6. Dokumentation: Eine umfassende technische Dokumentation, die Informationen über Design, Entwicklungsprozesse und Sicherheitsrisiken enthält, ist erforderlich. Diese Dokumentation sollte auch Details zu durchgeführten Tests und unterstützten Komponenten umfassen.

Zusammengefasst zielen die Anforderungen darauf ab, dass Produkte sicher entwickelt und kontinuierlich aktualisiert werden, um potenziellen Cyberbedrohungen standzuhalten und die Benutzer sicherzustellen.
 

Download der BSI TR-03183-1 (Version 1.0.0)

Die Version 1.0.0 der BSI TR-03183-1: Cyber Resilience Requirements - Part 1: General requirements Version 1.0.0 können Sie über folgenden Link öffnen und herunterladen.


BSI TR-03183-1


Weitere Teile der Richtlinie

Teil 2 (Software-Bill-of-Material – SBOM) beschreibt, wie die Anforderung des CRA hinsichtlich des Nachweises der Software-Lieferketten aussehen kann. Die finale Fassung des 2. Teils wurde im August 2025 in neuer Ausgabe veröffentlicht.

Teil 3 mit dem Titel "Vulnerability Reports and Notifications" gibt Empfehlungen zum Umgang mit eingehenden Schwachstellenmeldungen und wurde vom BSI Ende August 2025 in der erstmaligen finalen Ausgabe bereitgestellt.

Die Volltexte der beiden technischen Richtlinien können Sie über die jeweiligen Links aufrufen:

Seminarhinweis

Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen und Geräten


In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie praxisnah, welche Pflichten der Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten mit sich bringt und wie Sie diese effizient und rechtssicher erfüllen.

Fazit und weiterführende Informationen

Durch die Arbeit des BSI wird unserer Ansicht nach ein sehr wertvoller Beitrag geleistet, die Cyber-Anforderungen für Hersteller von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten deutlich greifbarer zu machen. Weitere Informationen können Sie auf den Seiten des BSI aufrufen.


Verfasst am: 11.08.2026 (letzte Aktualisierung)

Autor

Johannes Windeler-Frick, MSc ETH
Geschäftsführer der IBF Solutions. Fachreferent CE-Kennzeichnung und Safexpert. Vorträge, Podcasts und Publikationen zu unterschiedlichen CE-Themen, insbesondere CE-Organisation und effizientes CE-Management. Leitung der Weiterentwicklung des Softwaresystems Safexpert. Studium der Elektrotechnik an der ETH Zürich (MSc) im Schwerpunkt Energietechnik sowie Vertiefung im Bereich von Werkzeugmaschinen.

E-Mail: johannes.windeler-frick@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com


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