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Der Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 wurde am 20.11.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Wie bereits in unserem Fachbeitrag zum neuen Cyber Resilience Act berichtet, definiert die neue Vorschrift Anforderungen an die Security von Produkten. Diese Anforderungen sind für Personen ohne Vorkenntnisse im Bereich der IT- bzw. OT-Security mitunter schwer einordenbar. Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet Unterstützung mit einer Veröffentlichung. In diesem Fachbeitrag finden Sie eine Übersicht zu den Teilen der technischen Richtlinie.
Ziel der Technischen Richtlinie "TR-03183: Cyber-Resilienz-Anforderungen an Hersteller und Produkte" ist es, Herstellern schon vorab die Art der Anforderungen, die mit dem Cyber Resilience Act (CRA) auf sie zukommen, zugänglich zu machen. So können sich Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen bereits vor Inkrafttreten des CRA auf die Umsetzung der Verordnung 2024/2847 vorbereiten.
Der erste Teil, der die Vielzahl der Anforderungen aus dem Cyber Resilience Act an Hersteller konkretisiert und erklärt, wurde am 31.7.2026 als lebendes Dokument in der Version 1.0.0 veröffentlicht.
Gerade aus dem ersten Teil der technischen Regel können bereits grundlegende Anforderungen an Hersteller und Produkte hervorgehoben werden:
Zusammengefasst zielen die Anforderungen darauf ab, dass Produkte sicher entwickelt und kontinuierlich aktualisiert werden, um potenziellen Cyberbedrohungen standzuhalten und die Benutzer sicherzustellen.
Download der BSI TR-03183-1 (Version 1.0.0)
Die Version 1.0.0 der BSI TR-03183-1: Cyber Resilience Requirements - Part 1: General requirements Version 1.0.0 können Sie über folgenden Link öffnen und herunterladen.
BSI TR-03183-1
Weitere Teile der Richtlinie
Teil 2 (Software-Bill-of-Material – SBOM) beschreibt, wie die Anforderung des CRA hinsichtlich des Nachweises der Software-Lieferketten aussehen kann. Die finale Fassung des 2. Teils wurde im August 2025 in neuer Ausgabe veröffentlicht.
Teil 3 mit dem Titel "Vulnerability Reports and Notifications" gibt Empfehlungen zum Umgang mit eingehenden Schwachstellenmeldungen und wurde vom BSI Ende August 2025 in der erstmaligen finalen Ausgabe bereitgestellt.
Die Volltexte der beiden technischen Richtlinien können Sie über die jeweiligen Links aufrufen:
Part 2: Software Bill of Materials (SBOM)
Part 3: Vulnerability Reports and Notifications
Seminarhinweis
Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen und Geräten
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie praxisnah, welche Pflichten der Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten mit sich bringt und wie Sie diese effizient und rechtssicher erfüllen.
zum Seminar
Fazit und weiterführende Informationen
Durch die Arbeit des BSI wird unserer Ansicht nach ein sehr wertvoller Beitrag geleistet, die Cyber-Anforderungen für Hersteller von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten deutlich greifbarer zu machen. Weitere Informationen können Sie auf den Seiten des BSI aufrufen.
Verfasst am: 11.08.2026 (letzte Aktualisierung)
Johannes Windeler-Frick, MSc ETH Geschäftsführer der IBF Solutions. Fachreferent CE-Kennzeichnung und Safexpert. Vorträge, Podcasts und Publikationen zu unterschiedlichen CE-Themen, insbesondere CE-Organisation und effizientes CE-Management. Leitung der Weiterentwicklung des Softwaresystems Safexpert. Studium der Elektrotechnik an der ETH Zürich (MSc) im Schwerpunkt Energietechnik sowie Vertiefung im Bereich von Werkzeugmaschinen.
E-Mail: johannes.windeler-frick@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com
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