Kurzinformation

Neues Urteil in der Causa "Kostenloser Zugang zu harmonisierten Normen"

Verweist eine EU-Richtlinie auf internationale Normen, müssen diese für Einzelpersonen einsehbar sein


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Am 21.4.2026 veröffentlichte der Gerichtshof der Europäischen Union ein weiteres Urteil, das für Normenanwender von Bedeutung sein könnte. Die Rechtssache C-155/24 befasst sich wie die vieldiskutierte Causa “Malamud” mit der kostenlosen Bereitstellung von Normen als Teil des EU-Rechts. 

Im März 2024 sorgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil für Aufsehen, in dem er entschied, dass der in der Causa „Malamud“ diskutierte Zugang zu angeforderten harmonisierten Normen im EU-Amtsblatt (u. a. nach der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG) gewährt werden muss. Die nationalen Normungsinstitute hatten daraufhin sogenannte Plattformen für die Lesbarkeit eingerichtet.

Im aktuellen Fall geht es in ähnlicher Weise um die Frage, ob ein freier Zugang zu Normen gewährleistet werden muss, wenn eine EU-Richtlinie zum Schutz von Gesundheit auf ein solches Dokument verweist. In besagtem Fall ging es zwar um Zigaretten im Rahmen der Tabakrichtlinie, aufgrund der Reaktion z.B. von CEN/CENELEC könnte das Urteil jedoch auch für Maschinenbaunormen relevant werden.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Eckdaten zum Urteil zusammengefasst.
 

Hintergrund

Eine niederländische Stiftung zur Prävention des Rauchens bei Jugendlichen forderte die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Produktsicherheit auf, sicherzustellen, dass Filterzigaretten in den Niederlanden die Höchstwerte für bestimmte Emissionen einhalten. Diese Werte werden in der europäischen Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU festgelegt, welche wiederum auf Messverfahren verweist, die in internationalen ISO-Normen definiert sind.
 

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (GHdEU)

In seinem Urteil vom 21. April 2026 stellte der Gerichtshof klar, dass, wenn eine EU-Richtlinie – wie die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU zum Schutz der Gesundheit bei Zigaretten – auf internationale Normen verweist, Einzelpersonen Zugang zu diesen Normen haben müssen. Dieser Zugang muss frei, wirksam, unentgeltlich und diskriminierungsfrei sein, damit Betroffene überprüfen können, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Außerdem wurde festgelegt, dass auch dann, wenn die Normen nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, diese maßgeblich bleiben. Das bedeutet: Wenn eine Einzelperson prüfen möchte, ob die Grenzwerte für Schadstoffe in Zigaretten eingehalten werden, muss sie sich an die in den ISO-Normen festgelegten Messmethoden halten. 

Eine Person muss daher im Einklang mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit freien Zugang zu diesen Normen erhalten; dieser muss allgemein, wirksam, kostenlos und diskriminierungsfrei sein.

Da der EU-Gesetzgeber Verpflichtungen in Bezug auf die Anwendung internationaler Normen auferlegt, muss er auch die Kosten für die Schaffung eines freien Zugangs zur offiziellen und verbindlichen Fassung dieser Normen tragen. Dies gilt insbesondere, wenn diese Normen durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind.

 

Reaktion von CEN/CENELEC

Die europäischen Normungsinstitute CEN/CENELEC haben sich unmittelbar im Anschluss an das Urteil geäußert und es begrüßt

Demnach sorgt das Urteil für rechtliche Klarheit und bestätigt, dass der von CEN und CENELEC verfolgte Ansatz zum Zugang zu Normen („Access Solution“) mit dem EU-Recht vereinbar ist. Laut Urteil ist ein freier, wirksamer und diskriminierungsfreier Zugang zu Normen möglich, ohne den urheberrechtlichen Schutz zu gefährden, der die Grundlage des Normungssystems bildet. 

Zugleich bleibt der Urheberrechtsschutz von Normen auch dann bestehen, wenn sie durch Zitation in EU-Rechtsakten rechtlich verbindlich sind oder durch eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt die Konformitätsvermutung auslösen. 

Im Falle der zitierten Normen aus dem Urteil besteht laut CEN/CENELEC demnach auch keine unmittelbare Pflicht, diese Normen im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen oder ihren Zugang durch EU-Institutionen zu organisieren. Der Zugang kann vielmehr über bestehende EU-Regelungen (Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) zum Dokumentenzugang erfolgen und ist auch über nationale Übernahmen internationaler Normen ausreichend sichergestellt. 

Die Kosten für den freien Zugang zu solchen Normen muss die EU tragen, insbesondere wenn sie urheberrechtlich geschützt sind. 
 

Link zum Urteil 

Interessierte Leser können die Pressemitteilung des Gerichtsurteils über folgenden Link öffnen und nachlesen.

 

Urteil C-155/24
 

Tipp:

Durch unseren Newsletter, den CE-InfoService, informieren wir Sie, sobald uns Neuigkeiten zur Causa vorliegen.


Verfasst am: 22.04.2026

Autor: Daniel Zacek-Gebele

Produktmanager bei IBF für Zusatzprodukte sowie Datenmanager für die Aktualisierung der Normendaten am Safexpert Live Server. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Passau (BSc) und Stuttgart (MSc) im Schwerpunkt International Business and Economics.

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