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Die Richtlinie 2014/53/EU (die sog. Funkanlagenrichtlinie, in engl. Radio Equipment Directive - RED) regelt seit 22.5.2014 die Bereitstellung von Funkanlagen innerhalb der Europäischen Union. Auf Basis der beinhalteten grundlegenden Anforderungen schützt die Richtlinie Personen und Haustiere vor Gefahren durch Funkanlagen, gewährleistet einen störungsfreien Betrieb im Zusammenspiel mit anderen Geräten (EMV) sowie stellt eine effiziente Nutzung des Funkspektrum sicher, damit so keine schädlichen Störungen verursacht werden.
Durch Änderungen im Zuge der delegierten Verordnung (EU) 2022/30 gelten zudem neue Anforderungen der RED in Bezug auf Cybersicherheit: so dürfen mir dem Internet verbundene Funkanlagen keine "schädlichen Auswirkungen auf das Netz oder seinen Betrieb" ausüben und müssen "Funktionen zum Schutz vor Betrug" sowie personenbezogener Daten gewährleisten. Als Vorschrift des sog. "New Legislative Framework" definiert die RED-Richtlinie lediglich die grundlegenden Sicherheitsanforderungen – ausführliche technische Spezifikationen dafür werden von den Europäischen Normungsorganisationen CEN/CENELEC sowie ETSI (das europäische Institut für Telekommunikationsstandards) im Rahmen harmonisierter Normen erarbeitet.
Stimmen in weiterer Folge Funkanlagen eines Herstellers mit harmonisierten Normen (oder Teilen davon) überein, "deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden" , so wird für diese Produkte eine Konformität mit den grundlegenden Anforderungen gemäß Artikel 3 der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU vermutet. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller schließlich, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt und ist die sichtbare Folge eines ganzen Prozesses, der die Konformitätsbewertung im weiteren Sinne umfasst.
Harmonisierte Normen zur RED-Richtlinie im EU-Amtsblatt
Eine Veröffentlichung harmonisierter Normen als Fundstellen im EU-Amtsblatt zur RED-Richtlinie erfolgt in unregelmäßigen Abständen durch sog. Durchführungsbeschlüsse, die das bestehende Verzeichnis harmonisierter Normen zur Richtlinie 2014/53/EU ändern.
Im Rahmen eines solchen Beschlusses werden im Auftrag der Kommission erstellte Normen hinzugefügt. Dies kann im Rahmen neuer Normen erfolgen, für welche eine erstmalige Listung im EU-Amtsblatt erfolgt, oder durch die Aufnahme von direkten Nachfolgedokumenten, wenn die Vorgängernorm nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und an geänderte Anforderungen angepasst werden musste. Eine kurzfristige adhoc-Anpassung kann auch im Rahmen von Änderungsnormen erfolgen, welche nur eine zielgerichtete Anpassung eines konkreten Abschnitt der "Basisnorm" umfassen.
Mit Aufnahme neuer Nachfolgenormen werden die Vorgänger unter Einräumung einer Übergangsfrist aus dem EU-Amtsblatt entfernt. Diese beträgt derzeit 1,5 Jahre, um Herstellern ausreichend Zeit zur Umstellung auf die geänderten Sicherheitsanforderungen zu gewähren.
Seminarhinweis
Anforderungen der EU-Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
Unser Praxisseminar "Anforderungen der EU-Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED-Richtlinie)" vermittelt Teilnehmern die formalen und technischen Anforderungen der Funkgeräterichtlinie.
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Aktualisierungen im EU-Amtsblatt
Nachfolgend haben wir die Durchführungsbeschlüsse mit geänderten Normendaten zur RED-Richtlinie aufgeführt, welche die wichtigsten Informationen sowie einen Link zum Volltext des Rechtsakts enthalten.
Die Liste der harmonisierten Normen, welche für die Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU Konformitätsvermutung auslösen, wurde am 30.01.2025 aktualisiert:
EU-Amtsblatt: C/2025/466Veröffentlichungsdatum: 30.01.2025Rechtsgrundlage: Funkgeräterichtlinie 2014/53/EUNEU: Die Normen EN 18031-1, EN 18031-2 sowie EN 18031-3 wurden erstmalig im EU-Amtsblatt veröffentlichtEINSCHRÄNKUNG: Alle oben genannten Normen erfüllen lediglich mit Einschränkungen die Konformitätsvermutung
SAFEXPERT-USER:
Alle Änderungen stehen Ihnen bereits auf dem Safexpert LiveServer zur Verfügung.
Anmerkungen:
Die Liste der harmonisierten Normen, welche für die Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU Konformitätsvermutung auslösen, wurde am 01.12.2023 aktualisiert:
EU-Amtsblatt: C/2023/8096Veröffentlichungsdatum: 01.12.2023Rechtsgrundlage: Funkgeräterichtlinie 2014/53/EUGEÄNDERT: Für 2 Normen wurden Änderungsdokumente veröffentlicht
Die Liste der harmonisierten Normen, welche für die Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU Konformitätsvermutung auslösen, wurde am 04.10.2023 aktualisiert:
EU-Amtsblatt: C/2023/6582Veröffentlichungsdatum: 04.10.2023Rechtsgrundlage: Funkgeräterichtlinie 2014/53/EUNACHFOLGER: Für 6 Normen wurden direkte Nachfolgenormen veröffentlichtENTFERNT (MIT ÜBERGANGSFRIST): 6 Normen werden mit Übergangsfrist (04.04.2025) entfernt
Die Liste der harmonisierten Normen, welche für die Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU Konformitätsvermutung auslösen, wurde am 10.11.2022 aktualisiert:
EU-Amtsblatt: C/2022/8003Veröffentlichungsdatum: 10.11.2022Rechtsgrundlage: Funkgeräterichtlinie 2014/53/EUNEU: 9 Normen wurden erstmalig im EU-Amtsblatt veröffentlichtNACHFOLGER: Für 6 Normen wurden direkte Nachfolgenormen veröffentlichtEINSCHRÄNKUNG: 8 harmonisierte Normen wurden mit Einschränkung veröffentlichtENTFERNT (MIT ÜBERGANGSFRIST): 11 Normen werden mit Übergangsfrist (10.05.2024) entfernt
Die Liste der harmonisierten Normen, welche für die Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU Konformitätsvermutung auslösen, wurde am 29.03.2022 aktualisiert:
EU-Amtsblatt: 2022/L 101Veröffentlichungsdatum: 29.03.2022Rechtsgrundlage: Funkgeräterichtlinie 2014/53/EUNEU: 11 Normen wurden erstmalig im EU-Amtsblatt veröffentlichtNACHFOLGER: Für 9 Normen wurden direkte Nachfolgenormen veröffentlichtENTFERNT (MIT ÜBERGANGSFRIST): 9 Normen werden mit Übergangsfrist (29.09.2023) entfernt
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